01 / Orientierung
Welche Beratungsform steht wofür?
Eine ansprechende Website oder die Bezeichnung „Beratung“ sagt noch nichts über die rechtliche Rolle aus. Fragen Sie nach der Erstinformation, der Beratungsgrundlage und der Vergütung, bevor Sie eine Empfehlung einordnen.[3][2]
| Rolle | Auftrag und Auswahl | Vergütung und wichtige Frage |
|---|---|---|
| Versicherungsvertreter | Auftrag und AuswahlVon einem Versicherer oder Vertreter mit der Vermittlung betraut. Kann für einen oder mehrere Versicherer tätig sein. | Vergütung und wichtige FrageVergütungsart und berücksichtigte Versicherer müssen transparent werden. Fragen Sie: Für welche Gesellschaften sind Sie tätig?[1][2][3] |
| Versicherungsmakler | Auftrag und AuswahlÜbernimmt die Vermittlung für den Auftraggeber. Der Rat soll auf einer hinreichenden Zahl von Angeboten und Versicherern beruhen; eine ausdrücklich mitgeteilte Einschränkung ist möglich. | Vergütung und wichtige FrageNicht automatisch jedes Angebot des Marktes. Fragen Sie: Welche Anbieter und Tarife wurden einbezogen und wie werden Sie bezahlt?[1][2][3] |
| Versicherungsberater | Auftrag und AuswahlBerät ohne wirtschaftlichen Vorteil oder sonstige Abhängigkeit von einem Versicherer. Die Erlaubnis richtet sich nach § 34d Abs. 2 GewO. | Vergütung und wichtige FrageVergütung nur durch den Auftraggeber; Zuwendungen des Versicherers sind untersagt. Fragen Sie nach Leistungsumfang und Honorar.[1][4] |
02 / Orientierung
Wie arbeitet Sebastian Guht?
Sie sprechen hier mit einem gebundenen Versicherungsvertreter der ARAG. Im Gespräch geht es um Ihren Bedarf, vorhandene Verträge und passende ARAG-Lösungen einschließlich ihrer Grenzen. Die Tätigkeit ist im Vermittlerregister eingetragen; die Angaben zur Eintragung und Vergütung finden Sie in der Erstinformation im Impressum.[5]
Eine persönliche Beratung kann Ihnen helfen, Bedingungen und offene Fragen zu verstehen. Sie ersetzt aber keine korrekten Angaben im Antrag: Gesundheitsfragen beispielsweise müssen sorgfältig beantwortet werden. Lassen Sie Unklarheiten vor der Unterschrift klären und bewahren Sie die Beratungsunterlagen auf.
03 / Orientierung
Vier Fragen vor einer Empfehlung
1. In welchem rechtlichen Status beraten Sie mich? 2. Welche Versicherer und Verträge berücksichtigen Sie? 3. Wie werden Sie vergütet? 4. Welche wesentlichen Leistungen, Ausschlüsse und Alternativen sprechen wir durch? Die ersten drei Fragen betreffen gesetzlich geregelte Informationen; die vierte hilft Ihnen, die konkrete Empfehlung zu verstehen.[2][3]
Direktvertrieb, Bank oder Onlineplattform beschreiben zunächst einen Vertriebsweg. Daraus folgt weder automatisch eine bestimmte Vermittlerrolle noch ein günstigerer Preis. Entscheidend bleiben der Anbieter, die tatsächliche Tätigkeit und das konkrete Angebot.
Häufige Fragen
Vergleicht jeder Versicherungsmakler den gesamten Markt?
Nein. § 60 VVG verlangt grundsätzlich eine hinreichende Zahl von Angeboten und Versicherern. Auf eine eingeschränkte Auswahl kann ausdrücklich hingewiesen werden. Fragen Sie deshalb nach der tatsächlichen Beratungsgrundlage.[2]
Ist Sebastian Guht Versicherungsmakler?
Nein. Sebastian Guht ist gebundener Versicherungsvertreter der ARAG. Die Beratung auf dieser Website ist kein unabhängiger Gesamtmarktvergleich. Die Erstinformation im Impressum erläutert Status und Vergütung.[5]
Darf ein Versicherungsberater auch einen Vertrag vermitteln?
Ja, die Tätigkeit nach § 34d Abs. 2 GewO kann auch die Vermittlung oder den Abschluss umfassen. Er darf sich nur durch den Auftraggeber vergüten lassen und keine Zuwendungen eines Versicherers annehmen.[4]
Ihre Situation persönlich einordnen
Wenn Sie ARAG-Leistungen und deren Grenzen persönlich einordnen möchten, besprechen wir Ihre Situation in einem unverbindlichen Erstgespräch.
Fundstellen und fachliche Einordnung
Geprüft am 29. September 2026. Die Fundstellen zeigen die Grundlage der jeweiligen Aussage. Bei Versicherungsbedingungen ist die in Ihrem Vertrag vereinbarte Fassung maßgeblich.
- Gesetzliche Begriffe
VVG, § 59 Abs. 1–4. Gesetzestext geprüft am 29.09.2026.
Quelle lesen - Beratungsgrundlage und Anbieterauswahl
VVG, § 60 Abs. 1–3. Gesetzestext geprüft am 29.09.2026.
Quelle lesen - Information beim ersten Geschäftskontakt
Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV), § 15 Abs. 1, insbesondere Nr. 3–9. Gesetzestext geprüft am 29.09.2026.
Quelle lesen - Tätigkeit und Vergütung des Versicherungsberaters
Gewerbeordnung (GewO), § 34d Abs. 2. Gesetzestext geprüft am 29.09.2026.
Quelle lesen - Erstinformation von Sebastian Guht
Vermittlerstatus, Registerangaben und Vergütung gemäß Erstinformation dieser Website. Geprüft am 29.09.2026.
Quelle lesen
Allgemeine Orientierung, keine individuelle Rechtsberatung und keine Deckungszusage. So entstehen unsere Fachseiten.
