Zahnersatz, Vorsorge und eigene Kosten

Zahnzusatz­versicherung: Wie viel bleibt bei Ihnen?

Eine hohe Erstattungsquote allein sagt noch nicht, wie viel Ihre Zahnzusatzversicherung bezahlt. In den ersten Kalenderjahren begrenzt zusätzlich eine Summenstaffel die Leistung. Bei ARAG Dent70 sind es im ersten Kalenderjahr höchstens 500 Euro; bei Dent100 1.500 Euro.[1]

Erstgespräch buchen

Für Ihren Vergleich zählen deshalb drei Fragen: Welche Behandlung ist versichert, welcher Prozentsatz gilt und wie viel steht aus der Anfangsstaffel noch zur Verfügung? Auch der Vorsorgenachweis und die Kassenzulassung der behandelnden Praxis können entscheidend sein.[2][3]

Die Leistungsangaben beziehen sich auf die unten genannten ARAG Bedingungen. Maßgeblich ist die mit Ihnen vereinbarte Vertragsfassung.

ProvenExpert · 4,98/5810 Bewertungen aus 6 Quellen · Stand 29.09.2026

01 / Anfangsgrenzen

Warum sind im ersten Kalenderjahr nicht alle Kosten gedeckt?

Die tariflich ermittelte Leistung wird in den ersten fünf Kalenderjahren zusätzlich gedeckelt. Die folgenden Beträge gelten jeweils insgesamt für den genannten Zeitraum. Es entsteht also nicht jedes Jahr ein neuer, zusätzlicher Topf in dieser Höhe.[1]

Anfangsstaffel: maximale tarifliche Leistung seit Versicherungsbeginn, in Euro[1]
ZeitraumDent70Dent90Dent90+Dent100
1. KalenderjahrDent70500 €Dent901.000 €Dent90+1.000 €Dent1001.500 €
Erste 2 Kalenderjahre zusammenDent701.000 €Dent902.000 €Dent90+2.000 €Dent1003.000 €
Erste 3 Kalenderjahre zusammenDent701.500 €Dent903.000 €Dent90+3.000 €Dent1004.500 €
Erste 4 Kalenderjahre zusammenDent702.000 €Dent904.000 €Dent90+4.000 €Dent1006.000 €
Erste 5 Kalenderjahre zusammenDent702.500 €Dent905.000 €Dent90+5.000 €Dent1007.500 €
Ab dem 6. KalenderjahrDent70unbegrenztDent90unbegrenztDent90+unbegrenztDent100unbegrenzt

Kalenderjahr bedeutet: Das erste Jahr endet am 31. Dezember, auch wenn Ihr Vertrag später im Jahr begonnen hat. Ab dem sechsten Kalenderjahr entfällt diese Anfangsbegrenzung. „Unbegrenzt“ bezieht sich hier auf die Summenstaffel. Andere tarifliche Erstattungssätze und Einzelgrenzen bleiben bestehen. Bei erstattungsfähigen Aufwendungen infolge eines nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfalls entfällt die Anfangsstaffel nach den Bedingungen.[1]

02 / Quote & Bonusheft

Wann werden aus 80 Prozent tatsächlich 90 Prozent?

Bei Dent90 gilt für Zahnersatz über die Regelversorgung hinaus und für Inlays grundsätzlich eine Gesamterstattung von 80 Prozent, mit dem erforderlichen Vorsorgenachweis 90 Prozent. Dent100 sieht hierfür 90 beziehungsweise 100 Prozent vor. Diese Quoten enthalten bereits die Leistung der gesetzlichen Krankenkasse; sie werden nicht zusätzlich zum Kassenanteil gezahlt.[2]

Gesamterstattung einschließlich GKV für Zahnersatz über die Regelversorgung hinaus und Inlays; weitere Tarifgrenzen bleiben maßgeblich[2]
TarifOhne nachgewiesenen BonusMit nachgewiesenem Bonus
Dent70Ohne nachgewiesenen Bonus70 %Mit nachgewiesenem Bonus70 %
Dent90Ohne nachgewiesenen Bonus80 %Mit nachgewiesenem Bonus90 %
Dent90+Ohne nachgewiesenen Bonus90 %Mit nachgewiesenem Bonus90 %
Dent100Ohne nachgewiesenen Bonus90 %Mit nachgewiesenem Bonus100 %

Für den höheren Satz müssen Sie die jährliche zahnärztliche Vorsorge in den fünf Kalenderjahren vor Behandlungsbeginn nachweisen. Das geht zum Beispiel mit dem Bonusheft oder einem von der gesetzlichen Krankenkasse genehmigten Heil- und Kostenplan. Die höhere Quote hebt die Anfangsstaffel nicht auf.[2][1]

03 / Praxis & Rechnung

Zahlt der Tarif auch in einer reinen Privatpraxis?

Die Dent-Tarife setzen für die hier beschriebenen GOZ-Leistungen Behandelnde mit Kassenzulassung voraus. Eine reine Privatpraxis ohne Kassenzulassung erfüllt diese Voraussetzung nicht. Klären Sie die Zulassung deshalb vor der Behandlung, statt allein auf die beworbene Erstattungsquote zu vertrauen.[3]

04 / Behandlung geplant

Der Zahnarzt hat schon etwas empfohlen – was nun?

Sagen Sie vor einem Antrag offen, welche Behandlung empfohlen, geplant oder begonnen wurde. Ein neuer Vertrag ist keine Zusage für eine bereits absehbare Rechnung. Für die Prüfung brauchen wir den konkreten Verlauf und die Angaben im Antrag; bestehende Versicherungsfälle werden durch den Neuabschluss nicht pauschal nachträglich versichert.[4]

Bei umfangreichen Behandlungen empfiehlt das Bedingungswerk, den Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn einzureichen. So lässt sich die zu erwartende Versicherungsleistung schriftlich klären. Im ersten Gespräch reicht die Angabe des Anliegens; Gesundheitsunterlagen senden Sie erst über einen abgestimmten Weg.[5]

Ihre Fragen zur Zahnzusatz­versicherung

Bedeutet ohne Wartezeit auch ohne Summenstaffel?

Nein. Beim erstmaligen Abschluss eines Zahn-Ergänzungstarifs für die versicherte Person bei ARAG entfallen nach den Tarifen ARAG Dent70, Dent90, Dent90+ und Dent100 (Stand 4.2026) die Wartezeiten. Die Anfangsstaffel bleibt trotzdem bestehen. Bei Vertragsänderungen gelten für den hinzukommenden Schutz eigene Wartezeitregeln.[6][1]

Zahlt Dent90 grundsätzlich 90 Prozent für jede Behandlung?

Nein. Die Leistung hängt vom tariflichen Leistungsbereich ab. Für Zahnersatz über die Regelversorgung hinaus und Inlays sind es 80 Prozent einschließlich GKV, mit dem geforderten Vorsorgenachweis 90 Prozent. Die Anfangsstaffel und weitere Grenzen bleiben maßgeblich.[2][1]

Ist die Grenze im zweiten Jahr ein neuer Jahresbetrag?

Nein. Die Grenze für die ersten zwei Kalenderjahre gilt für beide Jahre zusammen. Bereits gezahlte Leistungen aus dem ersten Kalenderjahr zählen mit.[1]

Was bringen Sie am besten zum Gespräch mit?

Den bestehenden Tarif, falls vorhanden, Ihre Fragen zur gewünschten Behandlung und Informationen zum Vorsorgenachweis. Liegt schon ein Heil- und Kostenplan vor, klären wir zuerst den sicheren Übermittlungsweg.

Welcher Schutz passt zu Ihren Zähnen und Ihrem Budget?

Im kostenlosen 15-Minuten-Telefongespräch vergleichen wir Ihren gewünschten Umfang, die Anfangsgrenzen und vorhandenen Schutz. Wenn schon eine Behandlung empfohlen wurde, klären wir zuerst diese Ausgangslage.

Oder einen Rückruf anfragen

Zahnzusatzversicherung persönlich besprechen.

Name und Kontaktmöglichkeit genügen. Sebastian Guht meldet sich persönlich, um Ihre Situation unverbindlich einzuordnen.

Rückmeldung: In der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen.

Bitte keine Gesundheitsdaten oder vertraulichen Dokumente eintragen. Für sensible Angaben stimmen wir anschließend einen geeigneten Weg ab.
Das Formular wird geladen.Falls das Laden nicht klappt, erreichen Sie Sebastian Guht direkt:
Anfragedaten werden in der aktiven Datenbank nach 180 Tagen gelöscht. Für verschlüsselte Sicherungen und getrennte Einwilligungsnachweise gelten die Fristen in den Datenschutzhinweisen.

Ihr Ansprechpartner: Sebastian Guht

Sebastian Guht, Versicherungsfachmann (IHK)

Persönlich in Hamburg, bundesweit digital

Versicherungsfachmann (IHK), seit 2016 für die ARAG tätig. Ich unterstütze Sie beim Vergleich Ihres Schutzes und bei Fragen zu Ihrem bestehenden Vertrag.

Bedingungsstände und Fundstellen nachlesen

Jede Quellenziffer führt zur zugehörigen Stelle. Die Angaben beziehen sich auf die genannten Fassungen; für Ihren Schutz gelten die vereinbarten Bedingungen.

  1. Anfangsstaffel und Unfallausnahme

    ARAG Zahn-Zusatzversicherung, Bedingungsheft Unisex, Stand 4.2026, Tarifbeschreibung Dent70, Dent90, Dent90+ und Dent100.
    Nr. 2 Buchstabe c

  2. Leistungsbereiche, Erstattungsquoten und Bonusnachweis

    ARAG Zahn-Zusatzversicherung, Bedingungsheft Unisex, Stand 4.2026, Tarifbeschreibung Dent70, Dent90, Dent90+ und Dent100.
    Nr. 2 Buchstaben a und b, insbesondere Leistungsbereiche 3, 5 und 7 sowie Fußnoten 1 bis 4

  3. Kassenzulassung und vorrangige GKV-Leistung

    ARAG Zahn-Zusatzversicherung, Bedingungsheft Unisex, Stand 4.2026, Tarifbeschreibung Dent70, Dent90, Dent90+ und Dent100.
    Nr. 2, Einleitung vor Buchstabe a, sowie Buchstabe a Nr. 3

  4. Beginn des Versicherungsschutzes

    ARAG Zahn-Zusatzversicherung, Bedingungsheft Unisex, Stand 4.2026, MB/KK 2009.
    § 2 Teil I Abs. 1

  5. Heil- und Kostenplan vor umfangreicher Behandlung

    ARAG Zahn-Zusatzversicherung, Bedingungsheft Unisex, Stand 4.2026, Tarifbeschreibung Dent70, Dent90, Dent90+ und Dent100.
    Nr. 2 Buchstabe b, Empfehlung im Anschluss an die Leistungstabelle

  6. Wartezeit beim Erstabschluss und bei Änderungen

    ARAG Zahn-Zusatzversicherung, Bedingungsheft Unisex, Stand 4.2026, Tarifbeschreibung Dent70, Dent90, Dent90+ und Dent100.
    Nr. 3; Verweis auf § 3 Teil I Abs. 6 der AVB

Unterlagen zu Ihrem Angebot

Sie möchten die vollständigen Bedingungen lesen? Ich sende Ihnen die passende Vertragsfassung zu.

Unterlagen anfordern

Allgemeine Orientierung. Eine Anfrage oder ein Gespräch ersetzt keine Vertragsannahme und keine Leistungsentscheidung im Einzelfall.