ARAG Betriebshaftpflicht

Betriebshaftpflicht passend zu Tätigkeit und Branche.

Ein Fehler bei der Arbeit kann Personen verletzen oder fremdes Eigentum beschädigen. Betriebshaftpflicht muss deshalb die tatsächlichen Leistungen, Arbeitsorte, Mitarbeitenden und branchentypischen Risiken eines Unternehmens abbilden.

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Persönlich durch Sebastian Guht Hamburg & bundesweit digital

Kurz beantwortet

Das Wichtigste zuerst.

Die Privathaftpflicht deckt betriebliche Risiken nicht ausreichend. Betriebshaftpflicht prüft und reguliert versicherte Ansprüche Dritter; der passende Umfang hängt wesentlich von Tätigkeit, Branche und möglichem Schadenpotenzial ab.

Für wen ist das relevant?

Ihre Ausgangslage entscheidet über die passende Lösung.

Die folgenden Situationen geben eine erste Orientierung. Im Gespräch prüfen wir die Details Ihres konkreten Falls.

01

Solo-Selbstständige

Auch ohne Mitarbeitende können Beratung, Montage, Service oder Arbeit beim Kunden Haftungsrisiken auslösen.

02

Handel & Dienstleistung

Räume, Kundenverkehr, Produkte, Bearbeitungsschäden und eingesetzte Technik werden nach Tätigkeit eingeordnet.

03

Arbeitgeber

Mitarbeitende, Betriebsstätten, Nachunternehmer und Wachstum müssen im versicherten Betrieb berücksichtigt sein.

Vor der Entscheidung

Diese Punkte prüfen wir gemeinsam.

Eine belastbare Empfehlung berücksichtigt Tarifdetails, vorhandenen Schutz und Ihre persönlichen Prioritäten.

Tätigkeitsbeschreibung

Alle Leistungen, Zielgruppen und Arbeitsweisen werden konkret statt nur mit einem allgemeinen Branchenbegriff angegeben.

Umsatz & Mitarbeitende

Aktuelle Kennzahlen und absehbare Entwicklung bilden die Grundlage für Angebot und spätere Anpassungen.

Besondere Haftungsrisiken

Bearbeitungs-, Tätigkeit-, Umwelt-, Produkt- oder Auslandrisiken werden je nach Betrieb ausdrücklich geprüft.

Deckung & Selbstbehalt

Versicherungssummen, Sublimits und Eigenanteil werden am realistischen Schadenpotenzial ausgerichtet.

Tätigkeit bestimmt das Risiko

Eine Betriebshaftpflicht ist nur so gut wie die Tätigkeitsbeschreibung.

Branche allein reicht häufig nicht. Entscheidend sind konkrete Leistungen, Arbeiten beim Kunden, Produkte, Subunternehmer, Mitarbeitende, Umsatz und mögliche Personen-, Sach- oder daraus entstehende Vermögensschäden.

01

Leistungen vollständig

Haupt- und Nebentätigkeiten werden so beschrieben, wie sie tatsächlich ausgeübt werden.

02

Arbeitsorte nennen

Betriebsstätte, Kundenobjekte, Baustellen oder Veranstaltungen verändern das Risiko.

03

Personen einbeziehen

Inhaber, Beschäftigte, Aushilfen und gegebenenfalls Subunternehmer werden korrekt erfasst.

04

Vertragsanforderungen prüfen

Auftraggeber verlangen teils bestimmte Deckungssummen oder Nachweise.

Welche Betriebsangaben den Schutz prägen
AngabeBeispielWarum relevant?
TätigkeitBeratung, Montage, Handel oder GastronomieUnterschiedliche Schadenbilder und Ausschlüsse
BetriebsgrößeUmsatz und MitarbeitendeEinordnung und Beitragsgrundlage
ArbeitsweiseBeim Kunden oder nur im eigenen BüroObhuts-, Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden
ProdukteHerstellung, Import oder reiner HandelProdukthaftungsrisiken können abweichen

Fiktives Beispiel zur Orientierung

Beispiel: gleiche Branche, anderes Risiko

Ausgangslage
Zwei IT-Betriebe haben denselben Branchenbegriff; einer berät remote, der andere installiert Hardware beim Kunden.
Prüfweg
Die tatsächlichen Leistungen und Arbeitsorte werden getrennt erfasst, bevor der Schutz ausgewählt wird.
Wichtige Grenze
Ob ein Risiko versicherbar ist, ergibt sich aus der vollständigen Tätigkeitsbeschreibung, Annahme und den Bedingungen.

Direkte Rückmeldung

ARAG Betriebshaftpflicht persönlich besprechen.

Name und Kontaktmöglichkeit genügen. Sebastian Guht meldet sich persönlich, um Ihre Situation unverbindlich einzuordnen.

Rückmeldung: In der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen.

Bitte keine Gesundheitsdaten oder vertraulichen Dokumente eintragen. Für sensible Angaben stimmen wir anschließend einen geeigneten Weg ab.
Das Formular wird geladen.Falls das Laden nicht klappt, erreichen Sie Sebastian Guht direkt:
Anfragedaten werden in der aktiven Datenbank nach 180 Tagen gelöscht. Für verschlüsselte Sicherungen und getrennte Einwilligungsnachweise gelten die Fristen in den Datenschutzhinweisen.

Typische Stolperfallen

Worauf Sie besonders achten sollten.

Gute Beratung macht nicht nur Leistungen sichtbar, sondern auch Grenzen und falsche Annahmen.

  • Tätigkeit zu allgemein oder unvollständig beschreiben
  • Neue Leistungen oder Umsatzwachstum nicht nachmelden
  • Reine Vermögensschäden als automatisch umfassend versichert ansehen

Häufige Fragen

Fragen zu ARAG Betriebshaftpflicht.

Kurze Antworten zur ersten Orientierung. Verbindlich ist immer die Prüfung Ihres Angebots und Einzelfalls.

Wer braucht eine Betriebshaftpflicht?

Sie ist für viele Selbstständige und Unternehmen zentral, sobald die Tätigkeit Schäden bei Kunden oder anderen Dritten verursachen kann. Eine pauschale Pflicht besteht nicht für jede Branche.

Sind Mitarbeitende mitversichert?

Mitarbeitende können bei versicherter betrieblicher Tätigkeit einbezogen sein. Anzahl, Funktionen und besondere Risiken müssen korrekt angegeben werden.

Was sind echte Vermögensschäden?

Das sind finanzielle Nachteile ohne vorausgehenden Personen- oder Sachschaden. Sie können eine besondere Vermögensschadenhaftpflicht oder ausdrückliche Erweiterung erfordern.

Muss ich neue Tätigkeiten melden?

Ja, Änderungen des Geschäftsmodells, neue Leistungen, Standorte oder deutliches Wachstum sollten zeitnah geprüft und dokumentiert werden.

Sebastian Guht, Versicherungsfachmann (IHK)

Fachliche Verantwortung

Sebastian Guht

Versicherungsfachmann (IHK), seit 2016 für die ARAG tätig. Persönlicher Ansprechpartner in Hamburg und bundesweit digital.

Inhaltlicher Stand: Redaktionsstandard & KI-Transparenz

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Maßgeblich sind das konkrete Angebot und die bei Abschluss geltenden Versicherungsbedingungen. Aktuelle Unterlagen erhalten Sie persönlich von Sebastian Guht.

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