Haftung im Alltag und Forderungsausfall

Privathaftpflicht schützt auch auf der anderen Seite des Schadens.

Verursachen Sie einen versicherten Schaden, prüft Ihre Privathaftpflicht die Forderung, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und stellt Sie von berechtigten Ansprüchen frei. Doch was passiert, wenn Sie selbst geschädigt werden und der Verursacher nicht zahlen kann? Dafür kann die vereinbarte Forderungsausfalldeckung helfen.[1][2]

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Das ist kein Sofortersatz für jede unbezahlte Forderung: Der Anspruch muss gerichtlich festgestellt und die Zahlungsunfähigkeit nach den Bedingungen nachgewiesen sein. Auch Schadenort und Versicherungssumme müssen passen.[3][4]

Die Leistungsangaben beziehen sich auf die unten genannten ARAG Bedingungen. Maßgeblich ist die mit Ihnen vereinbarte Vertragsfassung.

ProvenExpert · 4,98/5810 Bewertungen aus 6 Quellen · Stand 29.09.2026

01 / Sie verursachen den Schaden

Muss ich wirklich zahlen, nur weil jemand Geld verlangt?

Nicht jede Forderung ist berechtigt. Im versicherten Umfang prüft ARAG, ob Sie zum Schadenersatz verpflichtet sind. Unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt; von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen werden Sie freigestellt. Dieser Schutz betrifft Ihre Haftung gegenüber anderen, nicht automatisch die Reparatur Ihrer eigenen Sachen.[1]

Melden Sie den Vorfall und beschreiben Sie sachlich, was passiert ist. Bewahren Sie Fotos, die Forderung und Kontaktdaten Beteiligter auf. Stimmen Sie ein Schuldanerkenntnis oder eine Einigung vorher ab: Eine eigene Zusage bindet den Versicherer nur insoweit, wie der Anspruch auch ohne diese Zusage bestanden hätte.[1]

02 / Der andere kann nicht zahlen

Wer ersetzt meinen Schaden, wenn beim Verursacher nichts zu holen ist?

Die Forderungsausfalldeckung dreht die Perspektive um: Sie oder eine mitversicherte Person werden während der Versicherungszeit durch einen Dritten geschädigt. Dieser haftet, ist aber ganz oder teilweise zahlungsunfähig, und die Durchsetzung Ihres Anspruchs ist gescheitert. Dann kann die vereinbarte Deckung Ihren Personen- oder Sachschaden und daraus folgende Vermögensschäden im bedingungsgemäßen Umfang auffangen.[2]

  • Ihr Anspruch ist durch rechtskräftiges Urteil oder einen vollstreckbaren gerichtlichen Vergleich festgestellt. Für das Gericht gilt der in den Bedingungen genannte Länderkreis.
  • Die Zahlungsunfähigkeit ist nachgewiesen, etwa durch erfolglose Zwangsvollstreckung oder ein Insolvenzverfahren ohne volle Befriedigung. Die Bedingungen nennen außerdem einen Fall aussichtsloser Vollstreckung nach Vermögensauskunft.
  • Sie treten den Anspruch in Höhe der Versicherungsleistung an ARAG ab und übergeben die vollstreckbare Ausfertigung des Titels.

Grundlage: [3]

03 / Summe & Geltungsbereich

Wie weit reicht die Forderungsausfall­deckung?

Forderungsausfall nach AVB PHV 2021, Teil B, B3-1[2][4][5]
PrüfpunktRegelungBedeutung für Sie
EntschädigungRegelungBis zur titulierten Forderung; begrenzt auf die vereinbarten VersicherungssummenBedeutung für SieDie maßgebliche Summe steht im Versicherungsschein und seinen Nachträgen.
SchadenortRegelungEU, Schweiz, Norwegen, Island oder LiechtensteinBedeutung für SieDiese Forderungsausfalldeckung gilt nicht pauschal weltweit.
Art des SchadensRegelungUmfang und Ausschlüsse orientieren sich an Ihrer Privathaftpflicht; besondere Erweiterungen und Ausschlüsse sind geregeltBedeutung für SieEin Schaden aus der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Verursachers fällt hier nicht darunter.
RechtsverfolgungskostenRegelungKein Bestandteil der ForderungsausfallentschädigungBedeutung für SieEin gegebenenfalls vereinbarter Schadenersatz-Rechtsschutz ist getrennt zu prüfen.

Verwechseln Sie die Entschädigung Ihres eigentlichen Schadens nicht mit dem Schutz für Anwalts- und Gerichtskosten. Der ergänzende Schadenersatz-Rechtsschutz in Komfort und Premium hat eigene Voraussetzungen. Eine dort genannte Kostengrenze ist keine Versicherungssumme der Forderungsausfalldeckung.[5]

04 / Ihren Vertrag abstimmen

Welche Angaben machen einen Vertragsvergleich sinnvoll?

Für einen Vergleich benötige ich Ihren bisherigen Versicherungsschein und ein Bild Ihres Alltags: Wer lebt im Haushalt, wer soll mitversichert werden und welche Risiken sind Ihnen wichtig? Wir prüfen außerdem Versicherungssumme, Selbstbeteiligung und die Regelung zum Forderungsausfall. Ein Beitragsvergleich ist erst sinnvoll, wenn der Umfang feststeht.

  • Haushalt und zu versichernde Personen benennen.
  • Besondere Themen nennen, etwa Schlüssel, gemietete Sachen oder Tierhaltung.
  • Bestehende Versicherung und bereits eingetretene Schäden auseinanderhalten. Ein neuer Vertrag ist keine nachträgliche Zusage für einen alten Schaden.

Grundlage: [2]

Ihre Fragen zur Privathaftpflichtversicherung

Zahlt meine Privathaftpflicht für meine eigenen kaputten Sachen?

Die Grundaufgabe ist die Prüfung, Abwehr und Erfüllung von Schadenersatzansprüchen anderer gegen Sie. Werden Sie durch einen zahlungsunfähigen Dritten geschädigt, ist die vereinbarte Forderungsausfalldeckung ein gesonderter Prüfweg mit eigenen Voraussetzungen.[1][2]

Reicht ein unbezahlter Schadenersatzbrief für Forderungsausfall?

Nein. Nach den genannten Bedingungen benötigen Sie insbesondere einen gerichtlich festgestellten Anspruch und den Nachweis der Zahlungsunfähigkeit beziehungsweise gescheiterten Durchsetzung. Eine bloße Zahlungsweigerung genügt nicht.[3]

Gilt die Forderungsausfalldeckung auch auf Reisen weltweit?

Für die hier beschriebene Forderungsausfalldeckung nennt B3-1.5 Schadenereignisse in der EU, der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein. Allgemeine Auslandsregeln der Privathaftpflicht dürfen nicht ungeprüft auf diesen Baustein übertragen werden.[4]

Wie hoch ist die Forderungsausfallentschädigung?

Sie reicht höchstens bis zur gerichtlich festgestellten Forderung und bleibt auf die Versicherungssummen begrenzt, die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbart sind. Daneben gelten die weiteren Voraussetzungen und Ausschlüsse.[4]

Passt Ihre Privathaftpflicht zu Ihrem Alltag?

Im kostenlosen 15-Minuten-Telefongespräch klären wir Personen, gewünschten Umfang und den vorhandenen Vertrag. Ist schon etwas passiert, besprechen wir zuerst den passenden Melde- und Prüfweg.

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Rückmeldung: In der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen.

Bitte keine Gesundheitsdaten oder vertraulichen Dokumente eintragen. Für sensible Angaben stimmen wir anschließend einen geeigneten Weg ab.
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Anfragedaten werden in der aktiven Datenbank nach 180 Tagen gelöscht. Für verschlüsselte Sicherungen und getrennte Einwilligungsnachweise gelten die Fristen in den Datenschutzhinweisen.

Ihr Ansprechpartner: Sebastian Guht

Sebastian Guht, Versicherungsfachmann (IHK)

Persönlich in Hamburg, bundesweit digital

Versicherungsfachmann (IHK), seit 2016 für die ARAG tätig. Ich unterstütze Sie beim Vergleich Ihres Schutzes und bei Fragen zu Ihrem bestehenden Vertrag.

Bedingungsstände und Fundstellen nachlesen

Jede Quellenziffer führt zur zugehörigen Stelle. Die Angaben beziehen sich auf die genannten Fassungen; für Ihren Schutz gelten die vereinbarten Bedingungen.

  1. Prüfung, Abwehr und Freistellung

    ARAG Haftpflicht-Schutz 2021, AVB PHV 2021, Stand 11.2021, Teil B.
    B1-4.1 und B1-4.2

  2. Gegenstand und Umfang des Forderungsausfalls

    ARAG Haftpflicht-Schutz 2021, AVB PHV 2021, Stand 11.2021, Teil B.
    B3-1.1 und B3-1.2

  3. Gerichtlicher Titel, Zahlungsunfähigkeit und Abtretung

    ARAG Haftpflicht-Schutz 2021, AVB PHV 2021, Stand 11.2021, Teil B.
    B3-1.3

  4. Entschädigungsgrenze und Schadenort

    ARAG Haftpflicht-Schutz 2021, AVB PHV 2021, Stand 11.2021, Teil B.
    B3-1.4 und B3-1.5

  5. Rechtsverfolgungskosten und gesonderter Schadenersatz-Rechtsschutz

    ARAG Haftpflicht-Schutz 2021, AVB PHV 2021, Stand 11.2021, Teil B.
    B3-1.6.2 sowie B4-4 und B4-5.5

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Allgemeine Orientierung. Eine Anfrage oder ein Gespräch ersetzt keine Vertragsannahme und keine Leistungsentscheidung im Einzelfall.