Kleine Betriebe
Ein klarer Personenkreis und einfache Kommunikation helfen, den Benefit handhabbar einzuführen.
ARAG betriebliche Krankenversicherung
Eine betriebliche Krankenversicherung kann Beschäftigten zusätzliche Gesundheitsleistungen eröffnen und Arbeitgeber im Wettbewerb um Personal unterstützen. Damit sie im Alltag funktioniert, müssen Modell, Personenkreis, Kommunikation und Verwaltung zusammenpassen.
Erstgespräch buchenKurz beantwortet
BudgetFlex Komfort BL und BudgetFlex Premium BL sehen Budgets von 300, 600, 900, 1.200 oder 1.500 Euro pro Kalenderjahr und versicherte Person vor. Bei unterjährigem Beginn oder Ende bleibt die volle vereinbarte Budgethöhe für das angebrochene Kalenderjahr bestehen. Das verlängert den Versicherungsschutz nicht über sein Ende hinaus. Die allgemeinen und besonderen Wartezeiten gemäß § 3 AVB entfallen. Versicherbar sind Arbeitnehmer mit GKV oder PKV-Vollversicherung im Personenkreis des geltenden Kollektivrahmenvertrags. Grundlage: Bedingungsheft Stand 4.2026, Teil III, beide Tarifbeschreibungen, Ziffern 1, 3, 5 und 6 sowie AVB § 7 Teil I. Für Ihren Abschluss prüfen wir die mit dem Angebot bereitgestellten Vertragsunterlagen.
Für wen ist das relevant?
Die folgenden Situationen geben eine erste Orientierung. Im Gespräch prüfen wir die Details Ihres konkreten Falls.
Ein klarer Personenkreis und einfache Kommunikation helfen, den Benefit handhabbar einzuführen.
bKV kann Teil einer strukturierten Arbeitgeberpositionierung und Bindungsstrategie sein.
Leistung, Kosten, Gleichbehandlung und interne Prozesse werden gemeinsam geplant.
Ihr bKV-Konzept
Eine belastbare Empfehlung berücksichtigt Tarifdetails, vorhandenen Schutz und Ihre persönlichen Prioritäten.
Teilnahmevoraussetzungen und objektive Gruppenbildung werden sauber festgelegt.
Budget- oder Bausteinmodell wird nach Ziel und Belegschaft ausgewählt.
Arbeitgeberbeitrag, steuerliche Behandlung und laufende Kosten werden transparent kalkuliert.
Kommunikation, Anmeldung, neue Mitarbeitende und Austritte brauchen klare Abläufe.
Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, richtet sich nach Antrag, Tarif, Versicherungsbedingungen und dem konkreten Einzelfall. Verglichen werden die im konkreten Beratungsbereich verfügbaren Tarifstufen und Bausteine innerhalb der im Impressum genannten Produktwelt sowie gegebenenfalls Ihr bestehender Schutz – nicht der gesamte Versicherungsmarkt.
Von der Anmeldung bis zum Jobwechsel
Vor der Tarifauswahl werden Zielgruppe, Finanzierung, interne Kommunikation und spätere Veränderungen im Personalbestand geplant. Steuer- und arbeitsrechtliche Fragen werden dabei von den Versicherungsleistungen getrennt.
Mitarbeiterbindung, Gesundheitsleistungen oder ein einheitlicher Benefit werden konkret priorisiert.
Teilnehmende Gruppen und objektive Kriterien werden vor der Umsetzung nachvollziehbar festgelegt.
Arbeitgeber- und mögliche Arbeitnehmeranteile werden transparent dargestellt; steuerliche Fragen gehören zur fachlichen Prüfung.
Eintritt, Information, Leistungsnutzung und Ausscheiden werden organisatorisch vor dem Start geklärt.
| Prüfpunkt | Aktuelle ARAG Einordnung | Was zusätzlich geklärt wird |
|---|---|---|
| Kollektiv | Versicherbarer Arbeitnehmerkreis laut Kollektivrahmenvertrag | Tarifbeschreibung Ziffer 1; GKV oder PKV-Vollversicherung erforderlich |
| Jahresbudget | 300, 600, 900, 1.200 oder 1.500 Euro pro Kalenderjahr und Person | BudgetFlex Komfort BL oder Premium BL, Tarifbeschreibung Ziffer 3 |
| Beginn oder Ende während des Jahres (BL) | Volle vereinbarte Budgethöhe im angebrochenen Kalenderjahr; keine zeitanteilige Kürzung allein wegen Beginn oder Ende | BL-Tarifbeschreibungen Ziffer 3. Der Versicherungsschutz endet trotzdem nach Ziffer 6 und AVB § 7 Teil I; das Budget verlängert ihn nicht. |
| Anmeldung | Angaben nach den aktuellen Antrags- und Kollektivunterlagen | Personenkreis und Voraussetzungen vor der Anmeldung klären |
| Wartezeit in BL und privater Fortführung | In BudgetFlex Komfort BL und BudgetFlex Premium BL sowie den privaten Weiterführungstarifen BudgetFlex Komfort und BudgetFlex Premium entfallen die Wartezeiten nach § 3 AVB | BL-Heft: beide Tarifbeschreibungen Ziffer 5. Ergänzungstarif-Heft Komfort / Premium: jeweils Ziffer 4, erster Absatz. Versicherungsbeginn und Leistungsregeln bleiben maßgeblich. |
| Arbeitgeber: Austritt melden | Wegfall der Versicherungsfähigkeit binnen zwei Monaten ab dem Wegfall an ARAG melden | BL-Ziffer 6, erster und zweiter Absatz: Unterbleibt die Anzeige, endet die Leistungspflicht auch für laufende Fälle zum Ende des Monats des Wegfalls. Die Frist verlängert den Schutz nicht. |
| Mitarbeiter: Fortführung beantragen | Binnen zwei Monaten ab Kenntnis vom Fortsetzungsrecht; rückwirkend zum Ende des BL-Tarifs | BL-Ziffer 6, letzter Absatz: Komfort BL → Komfort, Premium BL → Premium; gleiche Jahresbudgetstufe, ohne Gesundheitsprüfung. Keine neuen Wartezeiten in BudgetFlex Komfort und BudgetFlex Premium nach Ergänzungstarif-Ziffer 4. Die Fortführung muss beantragt werden. |
| Budget im ersten Jahr der privaten Fortführung | Bei unterjährigem Beginn Kürzung um ein Zwölftel des Jahresbudgets je nicht versichertem Monat | Ergänzungstarife Komfort / Premium, jeweils Ziffer 3: gilt ausdrücklich auch bei Fortsetzung aus einem Gruppenvertrag. |
| Beitrag nach privater Fortführung | Beschäftigte tragen als Versicherungsnehmer den Beitrag der Einzelversicherung selbst | BL-Ziffer 1 Buchst. b (Arbeitgeberfinanzierung) → BL-Ziffer 6 (Einzelversicherung) → Ergänzungstarif-Heft AVB § 8 Teil I Abs. 1 (Beitragszahlung). Gleiche Jahresbudgetstufe bedeutet nicht gleicher Beitrag; eine Weiterzahlung durch den bisherigen Arbeitgeber ist nicht zugesagt. |
Fiktives Beispiel zur Orientierung
Direkte Rückmeldung
Name und Kontaktmöglichkeit genügen. Sebastian Guht meldet sich persönlich, um Ihre Situation unverbindlich einzuordnen.
Rückmeldung: In der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen.
Bei der Einführung
Gute Beratung macht nicht nur Leistungen sichtbar, sondern auch Grenzen und falsche Annahmen.
Häufige Fragen
Kurze Antworten zur ersten Orientierung. Verbindlich ist immer die Prüfung Ihres Angebots und Einzelfalls.
Sie ist eine zusätzliche Krankenabsicherung, die ein Arbeitgeber für definierte Beschäftigte organisiert. Der genaue Leistungsumfang folgt dem gewählten Konzept.
Zuerst werden Arbeitgeber, Beschäftigtengruppe und gewünschtes Konzept geklärt. Die konkret erforderlichen Angaben ergeben sich aus den aktuellen Antrags- und Kollektivunterlagen. Bitte senden Sie keine Gesundheitsdaten über das Kontaktformular oder WhatsApp.
Ziffer 1 der Tarifbeschreibungen BudgetFlex Komfort BL und BudgetFlex Premium BL, Stand 4.2026, verlangt GKV oder PKV-Vollversicherung und die Versicherbarkeit als Arbeitnehmer im geltenden Kollektivrahmenvertrag. Der genaue Personenkreis wird dort festgelegt; aus der Mitarbeiterzahl allein folgt keine Annahmezusage.
In BudgetFlex Komfort BL und BudgetFlex Premium BL steht bei unterjährigem Beginn oder Ende die volle vereinbarte Budgethöhe für das angebrochene Kalenderjahr zur Verfügung. Allein wegen eines späteren Starts oder früheren Ausscheidens wird sie nicht zeitanteilig gekürzt. Das ist keine Verlängerung des Versicherungsschutzes: Erstattungsfähig bleiben nur tariflich versicherte Leistungen innerhalb der versicherten Zeit und der jeweiligen Leistungsgrenzen. Für die anschließende private Fortführung gelten andere Regeln zum Startbudget. Fundstellen: BL-Bedingungsheft Stand 4.2026, Teil III, beide Tarifbeschreibungen, Ziffern 3 und 6 sowie AVB § 7 Teil I.
In BudgetFlex Komfort BL und BudgetFlex Premium BL entfallen die Wartezeiten gemäß § 3 AVB, also auch die besonderen Wartezeiten. Auch in den privaten Weiterführungstarifen BudgetFlex Komfort und BudgetFlex Premium entfallen diese Wartezeiten. Das gilt für die im jeweiligen Tarif versicherten Zahnleistungen; Budget, Leistungsumfang und Versicherungsbeginn bleiben maßgeblich. Fundstellen: BL-Bedingungsheft Stand 4.2026, Teil III, beide Tarifbeschreibungen, Ziffer 5; Bedingungsheft Ergänzungstarife BudgetFlex Komfort / Premium, Stand 4.2026, Teil III, jeweils Ziffer 4, erster Absatz.
Als Versicherungsnehmer muss der Arbeitgeber ARAG den Wegfall der Versicherungsfähigkeit im Kollektiv innerhalb von zwei Monaten ab diesem Wegfall anzeigen. Unterbleibt die Anzeige, endet die Leistungspflicht auch für laufende Versicherungsfälle zum Ende des Monats, in dem die Versicherungsfähigkeit entfällt. Die Meldefrist verlängert die BL-Versicherung nicht; diese endet nach Ziffer 6 bereits zum Ende dieses Monats. Davon getrennt läuft die Antragsfrist des Mitarbeiters für die private Fortführung: zwei Monate ab Kenntnis vom Fortsetzungsrecht. Fundstelle: BL-Bedingungsheft Stand 4.2026, Teil III, beide Tarifbeschreibungen, Ziffer 6 in Verbindung mit Ziffer 1 Buchst. b.
Wenn die Versicherungsfähigkeit als Arbeitnehmer im Kollektivrahmenvertrag entfällt oder der Gruppenversicherungsvertrag endet, können Sie die Fortführung als Einzelversicherung beantragen: aus BudgetFlex Komfort BL in BudgetFlex Komfort, aus Premium BL in BudgetFlex Premium, jeweils mit derselben Jahresbudgetstufe und ohne Gesundheitsprüfung. Auch im Weiterführungstarif entfallen die Wartezeiten gemäß § 3 AVB; es entstehen keine neuen Wartezeiten. Der Antrag muss innerhalb von zwei Monaten ab Ihrer Kenntnis vom Fortsetzungsrecht gestellt werden, rückwirkend zum Ende Ihrer bisherigen BL-Versicherung. Die Fortführung geschieht nicht automatisch. Bei unterjährigem Beginn im Weiterführungstarif wird das verfügbare Budget für jeden nicht versicherten Monat um ein Zwölftel des Jahresbudgets gekürzt; das gilt ausdrücklich auch bei der Fortsetzung aus einem Gruppenvertrag. Als Versicherungsnehmer der privaten Fortführung tragen Sie den Beitrag selbst. Leistungsumfang und Bedingungen des Einzelversicherungstarifs bleiben maßgeblich. Fundstellen: BL-Bedingungsheft Stand 4.2026, Teil III, jeweils Ziffer 1 Buchst. b und Ziffer 6, letzter Absatz; Bedingungsheft Ergänzungstarife BudgetFlex Komfort / Premium, Stand 4.2026, Teil III, jeweils Ziffer 3 (Budget), Ziffer 4, erster Absatz (Wartezeitentfall), und AVB § 8 Teil I Abs. 1 (Beitragszahlung).
Bei der privaten Fortführung übernehmen Sie als Versicherungsnehmer die Beitragszahlung. Eine Weiterzahlung durch den bisherigen Arbeitgeber ist damit nicht zugesagt. Der Beitrag richtet sich nach dem Einzelversicherungstarif; dieselbe Jahresbudgetstufe und der Verzicht auf eine Gesundheitsprüfung bedeuten weder denselben Beitrag noch unveränderte Bedingungen. Vor dem Antrag klären wir den persönlichen Beitrag und den rückwirkenden Beginn. Die Quellenkette ist: BL-Bedingungsheft Stand 4.2026, Teil III, jeweils Ziffer 1 Buchst. b (arbeitgeberfinanzierte bKV) und Ziffer 6, letzter Absatz (Fortsetzung als Einzelversicherung); anschließend Bedingungsheft Ergänzungstarife BudgetFlex Komfort / Premium, Stand 4.2026, AVB § 8 Teil I Abs. 1 (Beitragszahlung). Die Beitragsberechnung folgt § 8a in Verbindung mit Teil III, jeweils Ziffer 4, des Ergänzungstarif-Hefts.
Direkter Kontakt
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