ARAG Firmenrechtsschutz

Firmenrechtsschutz, der Ihren Betrieb versteht.

Rechtsrisiken entstehen im Unternehmen an vielen Stellen: Beschäftigte, Kunden, Lieferanten, Fahrzeuge, Behörden oder Betriebsräume. Eine gute Lösung beginnt deshalb mit den tatsächlichen Abläufen statt mit einer pauschalen Branchenannahme.

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Kurz beantwortet

Privat und Betrieb getrennt absichern

Private Rechtsschutzverträge reichen für betriebliche Streitigkeiten regelmäßig nicht aus. Firmenrechtsschutz wird nach Tätigkeit, Größe und gewünschten Bausteinen gestaltet; Inhaber und Mitarbeitende können je nach Lösung unterschiedlich einbezogen werden.

ARAG Firmenrechtsschutz

Welche Bereiche muss Ihr Firmenrechtsschutz abdecken?

Vom Betriebsmerkmal zum konkreten Prüfpunkt
BetriebsmerkmalMögliches RechtsrisikoWas wird geprüft?
MitarbeitendeArbeitsrechtliche KonfliktePersonenkreis und vereinbarter Bereich
Kunden und LieferantenVertragliche AuseinandersetzungenOb und in welchem Umfang Vertragsrechtsschutz besteht
FirmenfahrzeugeVerkehrsrechtliche VorgängeFahrzeuge, Fahrer und betriebliche Nutzung
Räume und StandorteMiet- oder EigentumskonflikteObjekte, Nutzung und versicherte Bereiche

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Rückmeldung: In der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen.

Bitte keine Gesundheitsdaten oder vertraulichen Dokumente eintragen. Für sensible Angaben stimmen wir anschließend einen geeigneten Weg ab.
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Anfragedaten werden in der aktiven Datenbank nach 180 Tagen gelöscht. Für verschlüsselte Sicherungen und getrennte Einwilligungsnachweise gelten die Fristen in den Datenschutzhinweisen.

Häufige Fragen

Fragen zu ARAG Firmenrechtsschutz.

Kurze Antworten zur ersten Orientierung. Verbindlich ist immer die Prüfung Ihres Angebots und Einzelfalls.

Was ist im Firmenrechtsschutz enthalten?

Der Umfang wird aus den vereinbarten gewerblichen Bausteinen gebildet. Arbeits-, Verkehrs-, Immobilien- oder weitere Bereiche können je nach Betrieb relevant sein.

Sind Mitarbeitende mitversichert?

Das hängt von der konkreten Lösung und ihrer Rolle im versicherten Ereignis ab. Mitarbeiterzahl und Personenkreis müssen korrekt erfasst sein.

Ist Vertragsrechtsschutz immer dabei?

Nein. Streit aus Hilfsgeschäften oder dem eigentlichen Unternehmenszweck kann unterschiedlich behandelt werden. Der Bedarf muss ausdrücklich geprüft werden.

Kann ich Privat- und Firmenrechtsschutz verbinden?

Beide Ebenen lassen sich koordiniert planen, bleiben aber in ihrer Risikozuordnung getrennt. Für Inhaber kann eine abgestimmte Kombination sinnvoll sein.

Sebastian Guht, Versicherungsfachmann (IHK)

Fachliche Verantwortung

Sebastian Guht

Versicherungsfachmann (IHK), seit 2016 für die ARAG tätig. Persönlicher Ansprechpartner in Hamburg und bundesweit digital.

Inhaltlicher Stand: Redaktionsstandard & KI-Transparenz

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Maßgeblich sind das konkrete Angebot und die bei Abschluss geltenden Versicherungsbedingungen. Aktuelle Unterlagen erhalten Sie persönlich von Sebastian Guht.

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