Ehe & Unterhalt

Rechtsschutz für Ehe, Unterhalt und Sorgerecht.

Der ARAG Ehe-Rechtsschutz kann beide Ehepartner bei einer Scheidung vor deutschen Familiengerichten absichern. Der Unterhalts-Rechtsschutz umfasst auch Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Beide Leistungen müssen zusätzlich vereinbart sein; je Versicherungsfall gelten bis zu 30.000 Euro sowie eigene Wartezeiten und Ausschlüsse.

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Kurz beantwortet

Das Wichtigste zuerst.

Ehe- und Unterhalts-Rechtsschutz sind vereinbarbare Erweiterungen im privaten Aktiv-Rechtsschutz Kompakt, Aktiv-Rechtsschutz Komfort und Aktiv-Rechtsschutz Premium. Für gerichtliche Ehesachen gelten drei Jahre Wartezeit, für Unterhaltssachen einschließlich elterlicher Sorge ein Jahr. Die Versicherungssumme beträgt jeweils 30.000 Euro je Versicherungsfall. Im Ehefall werden Leistungen für beide Partner zusammengerechnet. Grundlage: ARAG ARB 2026, Stand 03.2026, §§ 2 l/m, 4 Abs. 5 und 5 Abs. 4.

Für wen ist das relevant?

Ihre Ausgangslage entscheidet über die passende Lösung.

Die folgenden Situationen geben eine erste Orientierung. Im Gespräch prüfen wir die Details Ihres konkreten Falls.

01

Ehepaare

Der vereinbarte Ehe-Rechtsschutz umfasst die gerichtlichen Interessen beider Ehepartner. Das gilt auch für eingetragene Lebenspartner (§ 2 l).

02

Unterhaltsberechtigte und -pflichtige

Der Unterhalts-Rechtsschutz betrifft Streit um gesetzliche Unterhaltspflichten, etwa zwischen Eltern und Kindern. Wer gegen wen vorgeht, muss zusätzlich geprüft werden (§§ 2 m, 3 Abs. 3).

03

Eltern

Elterliche Sorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht sind im Unterhalts-Rechtsschutz ausdrücklich genannt. Daraus folgt keine pauschale Deckung für jeden Streit zwischen Eltern (§ 2 m).

Vor der Entscheidung

Diese Punkte prüfen wir gemeinsam.

Eine belastbare Empfehlung berücksichtigt Tarifdetails, vorhandenen Schutz und Ihre persönlichen Prioritäten.

Vereinbarte Erweiterung

Die Tarifbezeichnung allein reicht nicht: Ehe- und Unterhalts-Rechtsschutz müssen im Vertrag zusätzlich enthalten sein. Auch Aktiv-Rechtsschutz Premium schließt diese Erweiterung nicht automatisch ein.

Drei Jahre oder ein Jahr

Im privaten Aktiv-Rechtsschutz Kompakt, Aktiv-Rechtsschutz Komfort und Aktiv-Rechtsschutz Premium gilt für zusätzlich vereinbarte gerichtliche Ehesachen eine Wartezeit von drei Jahren; für zusätzlich vereinbarte Unterhaltssachen einschließlich elterlicher Sorge ein Jahr (§ 4 Abs. 5).

Personen und Kosten

Wir prüfen den versicherten Personenkreis, mögliche Ausschlüsse zwischen Beteiligten und die Selbstbeteiligung im Angebot. Die 30.000 Euro im Ehefall gelten zusammen für beide Partner, nicht je Partner (§ 5 Abs. 4).

Zeitlicher Ablauf

Entscheidend ist der Versicherungsfall nach den Bedingungen, nicht erst der Anwaltstermin. Bei Ehesachen zählt das Ereignis, das die Rechtslage verändert; bei Unterhaltssachen der maßgebliche tatsächliche oder behauptete Rechtsverstoß (§ 4 Abs. 1–3).

Leistungen und Grenzen

Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht klar unterscheiden.

Die folgenden Angaben betreffen den privaten Aktiv-Rechtsschutz nach ARAG ARB 2026, Stand 03.2026. Für Recht & Heim und ältere Verträge gelten eigene Bedingungen. Die Fundstellen finden Sie im Quellenabschnitt dieser Seite.

01

Gerichtliche Ehesachen

Der vereinbarte Ehe-Rechtsschutz umfasst Scheidung beziehungsweise Aufhebung und Folgesachen vor deutschen Familiengerichten. Er bezieht Ihre Interessen und die Ihres Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners ein (§ 2 l).

02

Unterhalt und elterliche Sorge

Der vereinbarte Unterhalts-Rechtsschutz umfasst gesetzliche Unterhaltspflichten sowie Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Voraussetzung ist die Zuständigkeit eines deutschen Familiengerichts im gerichtlichen Streit; der Fall darf nicht bereits zum Ehe-Rechtsschutz gehören (§ 2 m).

03

Gemeinsame Kostengrenze

Die Grenze von 30.000 Euro gilt je Versicherungsfall. Für Sie und mitversicherte Personen wird gemeinsam gerechnet, ebenso bei zeitlich und ursächlich zusammenhängenden Fällen (§ 5 Abs. 4). Das ist kein Guthaben je Person oder Gerichtsverfahren.

04

Streit zwischen Angehörigen

Eine mitversicherte Familie ist nicht automatisch für jeden Streit untereinander geschützt. § 3 Abs. 3 regelt Personenausschlüsse und die besondere Ausnahme für Ehesachen. Bei unverheirateten Paaren ist zusätzlich der Ausschluss partnerschaftsbezogener Streitigkeiten wichtig.

Drei Leistungen nach ARAG ARB 2026, Stand 03.2026
LeistungWorum geht es?Wichtige Grenze
Ehe-Rechtsschutz (§ 2 l)Scheidung/Aufhebung und Folgesachen vor deutschen FamiliengerichtenZusätzlich vereinbart; 30.000 Euro je Versicherungsfall, für beide Partner zusammen
Unterhalts-Rechtsschutz (§ 2 m)Gesetzlicher Unterhalt, elterliche Sorge und AufenthaltsbestimmungsrechtZusätzlich vereinbart; 30.000 Euro je Versicherungsfall; kein Fall bereits nach § 2 l
Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz (§ 2 k bb)Über die Beratung hinausgehende außergerichtliche AnwaltstätigkeitAktiv-Rechtsschutz Komfort: bis 500 Euro; Aktiv-Rechtsschutz Premium: bis 1.000 Euro; jeweils einschließlich Unterhalt (§§ 26/26p Abs. 3)

Fiktives Beispiel zur Orientierung

Beispiel: Die Tochter fordert Ausbildungsunterhalt

Ausgangslage
Eine bereits dauerhaft berufstätige, im eigenen Haushalt lebende Tochter fordert erneut Ausbildungsunterhalt. Der Vater möchte den Anspruch rechtlich prüfen lassen.
Prüfweg
Wir prüfen den vereinbarten Unterhalts-Rechtsschutz, die Mitversicherung der Beteiligten, den Beginn des behaupteten Rechtsverstoßes und die Wartezeit. Ein solcher Unterhaltsstreit ist von einer Scheidungsfolgesache zu unterscheiden.
Wichtige Grenze
Nur wenn die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind und kein Ausschluss greift, kommt die Übernahme der Rechtskosten in Betracht. Ob Unterhalt geschuldet wird, klärt der Rechtsanwalt; die Versicherung bezahlt den Unterhalt selbst nicht.

Direkte Rückmeldung

Ehe & Unterhalt persönlich besprechen.

Name und Kontaktmöglichkeit genügen. Sebastian Guht meldet sich persönlich, um Ihre Situation unverbindlich einzuordnen.

Rückmeldung: In der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen.

Bitte keine Gesundheitsdaten oder vertraulichen Dokumente eintragen. Für sensible Angaben stimmen wir anschließend einen geeigneten Weg ab.
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Anfragedaten werden in der aktiven Datenbank nach 180 Tagen gelöscht. Für verschlüsselte Sicherungen und getrennte Einwilligungsnachweise gelten die Fristen in den Datenschutzhinweisen.

Typische Stolperfallen

Worauf Sie besonders achten sollten.

Gute Beratung macht nicht nur Leistungen sichtbar, sondern auch Grenzen und falsche Annahmen.

  • 30.000 Euro je Partner erwarten oder zusammenhängende Fälle beliebig addieren
  • Die Wartezeit eines Zusatzbausteins auf den anderen übertragen
  • Mitversicherung mit Schutz für jeden Streit innerhalb der Familie gleichsetzen
  • Rechtskosten mit den geschuldeten Unterhaltszahlungen verwechseln

Häufige Fragen

Fragen zu Ehe & Unterhalt.

Kurze Antworten zur ersten Orientierung. Verbindlich ist immer die Prüfung Ihres Angebots und Einzelfalls.

Ist eine Scheidung im normalen Privatrechtsschutz versichert?

Eine Beratungsleistung ist keine umfassende Absicherung eines Scheidungsverfahrens. Im privaten Aktiv-Rechtsschutz Kompakt, Aktiv-Rechtsschutz Komfort und Aktiv-Rechtsschutz Premium muss der Ehe-Rechtsschutz zusätzlich vereinbart sein. Dann umfasst § 2 l ARB 2026, Stand 03.2026, gerichtliche Scheidung beziehungsweise Aufhebung und Folgesachen vor deutschen Familiengerichten.

Sind beide Ehepartner geschützt – mit jeweils 30.000 Euro?

Der vereinbarte Ehe-Rechtsschutz bezieht beide Ehepartner beziehungsweise eingetragene Lebenspartner ein. Die 30.000 Euro gelten jedoch je Versicherungsfall insgesamt. Zahlungen für Sie und mitversicherte Personen werden nach § 5 Abs. 4 ARB 2026, Stand 03.2026, zusammengerechnet; das gilt auch für zeitlich und ursächlich zusammenhängende Versicherungsfälle.

Greift der Unterhalts-Rechtsschutz auch beim Sorgerecht?

Ja, § 2 m ARB 2026, Stand 03.2026, nennt neben gesetzlichen Unterhaltspflichten ausdrücklich Angelegenheiten der elterlichen Sorge einschließlich Aufenthaltsbestimmungsrecht. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung müsste ein deutsches Familiengericht zuständig sein. Der Fall darf nicht bereits unter den Ehe-Rechtsschutz nach § 2 l fallen; die Personenausschlüsse nach § 3 Abs. 3 bleiben zu prüfen.

Welche Wartezeit gilt für Ehe, Unterhalt und Sorgerecht?

Für den zusätzlich vereinbarten Ehe-Rechtsschutz im privaten Aktiv-Rechtsschutz Kompakt, Aktiv-Rechtsschutz Komfort und Aktiv-Rechtsschutz Premium gelten drei Jahre. Für den zusätzlich vereinbarten Unterhalts-Rechtsschutz dieser drei Produkte einschließlich elterlicher Sorge gilt ein Jahr. Das regelt § 4 Abs. 5 ARB 2026, Stand 03.2026. Maßgeblich ist der bedingungsgemäße Versicherungsfall; der spätere Gerichtstermin allein genügt nicht.

Sind Streitigkeiten zwischen mitversicherten Familienmitgliedern immer versichert?

Nein. § 3 Abs. 3 ARB 2026, Stand 03.2026, enthält unter anderem Ausschlüsse für Streit von Mitversicherten gegen den Versicherungsnehmer und untereinander. Für Ehesachen nach § 2 l ist eine Ausnahme vorgesehen. Für partnerschaftsbezogene Streitigkeiten unverheirateter, nicht eingetragener Lebenspartner gilt ein eigener Ausschluss. Deshalb prüfen wir die Beteiligten und den jeweiligen Baustein konkret.

Was ist der Unterschied zum erweiterten Beratungs-Rechtsschutz?

Der erweiterte Beratungs-Rechtsschutz umfasst begrenzte außergerichtliche Anwaltstätigkeit. Im privaten Aktiv-Rechtsschutz Komfort sind nach § 26 Abs. 3 bis zu 500 Euro und im Aktiv-Rechtsschutz Premium nach § 26p Abs. 3 bis zu 1.000 Euro vorgesehen, jeweils einschließlich Unterhaltssachen (ARB 2026, Stand 03.2026). Diese Leistungen ersetzen nicht den zusätzlich vereinbarten Ehe- und Unterhalts-Rechtsschutz mit seinen eigenen Voraussetzungen.

Kann ich einen bereits laufenden Streit nachträglich absichern?

Ein Neuabschluss übernimmt einen bereits bekannten Scheidungs-, Unterhalts- oder Sorgerechtsfall nicht automatisch. Auch der Verzicht auf die Einrede der Vorvertraglichkeit nach § 4 Abs. 6 ARB 2026, Stand 03.2026, setzt unter anderem voraus, dass der Fall bei Abschluss noch nicht bekannt war. Wir prüfen zuerst den vorhandenen Vertrag und den zeitlichen Ablauf. Gerichtliche oder anwaltliche Fristen sollten Sie unabhängig davon beachten.

Bezahlt die Versicherung auch den Unterhalt selbst?

Nein. Versichert sind Rechtskosten im vereinbarten Umfang, etwa gesetzliche Anwaltsvergütung und Gerichtskosten. Unterhaltszahlungen oder ein finanzieller Ausgleich an den Partner werden dadurch nicht übernommen (§§ 2 l/m und 5 ARB 2026, Stand 03.2026). Beitrag und Selbstbeteiligung klären wir anhand des konkreten Angebots.

Sebastian Guht, Versicherungsfachmann (IHK)

Fachliche Verantwortung

Sebastian Guht

Versicherungsfachmann (IHK), seit 2016 für die ARAG tätig. Persönlicher Ansprechpartner in Hamburg und bundesweit digital.

Inhaltlicher Stand: Redaktionsstandard & KI-Transparenz

Fundstellen in den Bedingungen

  • Zusätzlich vereinbarbarer Ehe- und Unterhalts-Rechtsschutz

    ARAG ARB 2026, Stand 03.2026. Aktiv-Rechtsschutz Kompakt: § 26b Abs. 7 Buchst. b Doppelbuchst. aa; Aktiv-Rechtsschutz Komfort: § 26 Abs. 6 Buchst. c Doppelbuchst. aa; Aktiv-Rechtsschutz Premium: § 26p Abs. 6 Buchst. c.

  • Gerichtliche Ehesachen, beide Partner und 30.000 Euro

    ARAG ARB 2026, Stand 03.2026. § 2 Buchst. l: Scheidung/Aufhebung und Folgesachen vor deutschen Familiengerichten, Versicherungsnehmer und ehelicher/eingetragener Lebenspartner, 30.000 Euro je Versicherungsfall; § 5 Abs. 4: Leistungen für Versicherungsnehmer und Mitversicherte werden zusammengerechnet.

  • Unterhalt, elterliche Sorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht

    ARAG ARB 2026, Stand 03.2026. § 2 Buchst. m: gesetzliche Unterhaltspflichten und elterliche Sorge einschließlich Aufenthaltsbestimmungsrecht; Zuständigkeit eines deutschen Familiengerichts im gerichtlichen Streit; keine Leistung bereits nach Buchst. l; 30.000 Euro je Versicherungsfall.

  • Wartezeiten und zeitliche Einordnung

    ARAG ARB 2026, Stand 03.2026. § 4 Abs. 5: drei Jahre für Ehesachen vor Gerichten, ein Jahr für Unterhaltssachen; § 4 Abs. 1 Buchst. b Doppelbuchst. aa bzw. Buchst. d und Abs. 2/3: maßgebliches Ereignis bzw. Rechtsverstoß. § 4 Abs. 6 ist keine Zusage für bei Abschluss bekannte Fälle.

  • Mitversicherung und Streit innerhalb der Familie

    ARAG ARB 2026, Stand 03.2026. § 3 Abs. 2 Buchst. h und Abs. 3 Buchst. a/b: Familienrechts- und Personenausschlüsse, Ausnahme für Ehesachen nach § 2 Buchst. l; §§ 26, 26b und 26p jeweils Abs. 1/2 zum versicherten Personenkreis.

  • Beratung und außergerichtliche Tätigkeit

    ARAG ARB 2026, Stand 03.2026. § 2 Buchst. k Doppelbuchst. aa/bb; Aktiv-Rechtsschutz Komfort § 26 Abs. 3: erweiterter Beratungs-Rechtsschutz bis 500 Euro einschließlich Unterhalt; Aktiv-Rechtsschutz Premium § 26p Abs. 3: bis 1.000 Euro einschließlich Unterhalt. Die Grundregel von § 2 k bb schließt Unterhalt aus.

  • Welche Kosten übernommen werden

    ARAG ARB 2026, Stand 03.2026. § 5 Abs. 1 Buchst. a/c: Anwaltsvergütung und Gerichtskosten im bedingungsgemäßen Umfang; Abs. 3 Buchst. c: vereinbarte Selbstbeteiligung und Ausnahmen; Abs. 4: Versicherungssumme und Zusammenrechnung zeitlich und ursächlich zusammenhängender Fälle.

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Maßgeblich sind das konkrete Angebot und die bei Abschluss geltenden Versicherungsbedingungen. Aktuelle Unterlagen erhalten Sie persönlich von Sebastian Guht.

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