01 / Paket & Tarif
Drei Versicherungen verbinden – den Umfang einzeln prüfen
Der gemeinsame Vertrag ersetzt nicht die Auswahl des passenden Schutzes. Recht&Heim Komfort und Recht&Heim Premium unterscheiden sich im Leistungsumfang. Welche Rechtsbereiche, Personen, Sachen und zusätzlichen Deckungen versichert sind, ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung.[1]
| Baustein | Worum geht es? | Vor Abschluss klären |
|---|---|---|
| Rechtsschutz | Worum geht es?Kosten der rechtlichen Interessenwahrnehmung in den vereinbarten Bereichen | Vor Abschluss klärenPrivat, Beruf, Verkehr und Wohnen: Welche Bereiche werden eingeschlossen? |
| Privathaftpflicht | Worum geht es?Versicherte private Haftpflichtrisiken | Vor Abschluss klärenWer ist mitversichert, welche Tätigkeiten und Zusatzrisiken gehören dazu? |
| Hausrat | Worum geht es?Versicherte Sachen im Haushalt und vereinbarte Gefahren | Vor Abschluss klärenWohnfläche, Wertsachen, Fahrräder und weitere Naturgefahren passend erfassen. |
| Wohngebäude, wenn vereinbart | Worum geht es?Schutz für das versicherte Gebäude | Vor Abschluss klärenObjekt, Nutzung, Gebäudeangaben und Gefahren gesondert aufnehmen. |
Sie möchten einzelne Versicherungen genauer kennenlernen? Die folgenden Seiten erläutern die jeweiligen Einzelprodukte. Für das Recht&Heim-Paket gelten die hier genannten eigenen Bedingungen; Leistungen und Wartezeiten lassen sich nicht automatisch übertragen.
02 / Single & Familie
Auch Alleinerziehende können die Singleversion nutzen
Singleversion bedeutet bei ARAG Recht&Heim nicht, dass Kinder ausgeschlossen sind. Ihre unverheirateten Kinder, die nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, gehören unter den Bedingungen ebenfalls zum versicherten Personenkreis. Deshalb kann diese Version auch für Alleinerziehende passen. Ob weitere Personen einbezogen werden sollen, prüfen wir zusätzlich.[2]
Ein anderer Wohnort beendet die Mitversicherung dieser Kinder nicht automatisch. Sie kann also auch beim Studium in einer anderen Stadt bestehen. Die Bedingungsgrenze ist die erstmalige, auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit mit leistungsbezogenem Entgelt oder die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit. Familienstand und tatsächliche Tätigkeit müssen daher mitgeprüft werden.[2]
| Situation | Einordnung nach den Bedingungen |
|---|---|
| Alleinerziehend mit Kind | Einordnung nach den BedingungenSingleversion ist möglich, wenn die Voraussetzungen für die Mitversicherung des Kindes erfüllt sind. |
| Kind studiert an einem anderen Ort | Einordnung nach den BedingungenEin eigener Wohnort allein beendet die persönliche Mitversicherung nicht. Familienstand und berufliche Tätigkeit bleiben entscheidend. |
| Partner oder weitere Angehörige sollen dazugehören | Einordnung nach den BedingungenFamilienversion und deren Melde-, Haushalts- beziehungsweise Benennungsvoraussetzungen prüfen. |
Erbschaft, Trennung oder Unterhalt sind weitere Beratungsthemen. Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zum separaten Aktiv-Rechtsschutz. Welche Leistungen im Recht&Heim-Paket vereinbart werden können, prüfen wir anhand der Paketbedingungen.
03 / Rabatt nach Schäden
Nicht jede Rechtsschutzleistung kostet eine Rabattstufe
Der Beitrag des Recht&Heim-Vertrags richtet sich nach Schadenfreiheitsklassen. Die Bedingungsstaffel reicht bis SF 8 mit 50 Prozent Beitragsrabatt. Das ist die höchste Stufe des beschriebenen Systems, kein pauschaler Rabatt bei Neuabschluss. Ihre Einstufung und Ihr Beitrag ergeben sich aus dem Angebot.[4]
| Anrechenbare schadenfreie Zeit | Klasse | Beitragsrabatt |
|---|---|---|
| Unter 6 Monaten | KlasseSF 0 | Beitragsrabatt0 % |
| Ab 6 Monaten | KlasseSF ½ | Beitragsrabatt5 % |
| 1 Kalenderjahr | KlasseSF 1 | Beitragsrabatt10 % |
| 2 Kalenderjahre | KlasseSF 2 | Beitragsrabatt20 % |
| 3 Kalenderjahre | KlasseSF 3 | Beitragsrabatt20 % |
| 4 Kalenderjahre | KlasseSF 4 | Beitragsrabatt30 % |
| 5 Kalenderjahre | KlasseSF 5 | Beitragsrabatt30 % |
| 6 Kalenderjahre | KlasseSF 6 | Beitragsrabatt40 % |
| 7 Kalenderjahre | KlasseSF 7 | Beitragsrabatt40 % |
| 8 Kalenderjahre | KlasseSF 8 | Beitragsrabatt50 % |
Für den Aufstieg zählt grundsätzlich ein vollständig und ununterbrochen versichertes Kalenderjahr ohne Entschädigungsleistung; die neue Klasse gilt im folgenden Kalenderjahr. Für Verträge, die vom 2. Januar bis zum 1. Juli beginnen und bei Abschluss in SF 0 eingestuft sind, gilt eine Sonderregel: Bei Schadenfreiheit erfolgt im Folgejahr die Einstufung in SF ½. Die Tabelle ist deshalb keine Zusage, dass der Rabatt genau sechs Monate nach jedem beliebigen Vertragsbeginn steigt.[5]
Wird eine anrechenbare Entschädigung gezahlt, wird der Vertrag grundsätzlich zur nächsten Hauptfälligkeit nach dieser Zahlung in die nächstniedrigere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft; aus SF 1 geht es in SF 0. Das betrifft den gemeinsamen Vertrag. Im Rechtsschutz können auch die Leistungen aus Teil B als Entschädigung zählen. Es gibt aber ausdrücklich ausgenommene Leistungen.[4]
| Leistung oder Regel | Folge im Rabattsystem |
|---|---|
| Anrechenbare Entschädigungsleistung | Folge im RabattsystemGrundsätzlich Rückstufung nach Teil A § 17; die vereinbarten Ausnahmen bleiben maßgeblich. |
| ARAG JuraTel, JuraCheck und JuraCheck Plus | Folge im RabattsystemDiese Leistungen zählen für das Rabattsystem nicht als Entschädigungsleistung. |
| Bestimmte Vorsorge- und Testamentshilfen | Folge im RabattsystemDie Schadenfreiheitsklasse bleibt erhalten, wenn für die genannten Leistungen ein von ARAG empfohlener Rechtsanwalt beauftragt wurde. |
| Weitere Schadenereignisse im selben Kalenderjahr | Folge im RabattsystemTeil A § 17 Nr. 7 sieht dafür keine weiteren Rückstufungen vor. |
| Rabattretter | Folge im RabattsystemGilt nur, wenn vereinbart, und hat eigene Voraussetzungen. Er ist kein unbegrenzter Schutz für jede Leistung. |
04 / Gemeinsamer Vertrag
Ein Hausratschaden kann ein Kündigungsrecht für das ganze Paket auslösen
Nach einem Versicherungsfall im Sachschutz nach Teil D können sowohl Sie als auch ARAG den Versicherungsvertrag kündigen. Ein versicherter Hausratschaden kann damit den gesamten Recht&Heim-Vertrag betreffen. Das ist eine Folge der Bündelung, die vor dem Abschluss bekannt sein sollte.[8]
Der Vertrag endet dadurch nicht automatisch. Das Kündigungsrecht muss ausgeübt werden; Form, Zugang und Fristen richten sich nach den Bedingungen. Für einzelne ausdrücklich genannte Zusatzdeckungen gibt es daneben eigene Kündigungsregeln.[8]
05 / Beitragsübernahme
Bis zu fünf Jahre Beitragsübernahme – nur mit der passenden Vereinbarung
Teil E regelt eine zusätzliche Beitragsübernahme bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit oder Erwerbsminderung. Sie muss mit ARAG vereinbart sein. Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann der Versicherungsschutz ohne eigene Beitragszahlung aufrechterhalten werden – höchstens fünf Jahre. Das ist eine Beitragsleistung, kein Ersatz für Ihr laufendes Einkommen.[9]
- Die betroffene Person ist der Versicherungsnehmer. Die Zusatzvereinbarung gilt nicht für Mitversicherte aus Ihrem Versicherungsvertrag.
- Unverschuldete Arbeitslosigkeit muss gemeldet sein; alternativ muss Erwerbsminderung im Sinne der genannten sozialrechtlichen Regelung vorliegen.
- Vor dem erstmaligen Anspruch sind mindestens zwei Jahre ununterbrochene Beschäftigung in einem ungekündigten, unbefristeten Arbeitsverhältnis nach deutschem Recht erforderlich. Das Entgelt muss oberhalb einer geringfügigen Beschäftigung liegen.
- Bereits vor Versicherungsbeginn bestehende Arbeitslosigkeit beziehungsweise die in Teil E genannten Fälle von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit sind ausgeschlossen.
- Bei Recht&Heim Komfort und Recht&Heim Premium gilt für den vereinbarten Zusatz nach Teil E grundsätzlich eine Wartezeit von sechs Monaten. Für unfallbedingte Berufs- beziehungsweise Erwerbsunfähigkeit innerhalb dieses Zeitraums ist eine Ausnahme geregelt.
- Der Anspruch muss unverzüglich geltend gemacht und amtlich nachgewiesen werden. ARAG kann anschließend höchstens alle drei Monate aktuelle Nachweise anfordern.
Weitere Ausschlüsse sind unter anderem vorsätzlich verursachte Ereignisse und Fälle, in denen ein anderer zur Beitragszahlung verpflichtet ist; gesetzliche Unterhaltspflichten sind davon ausgenommen. Die Zusatzvereinbarung hat außerdem eigene Beendigungsregeln, darunter eine Altersgrenze von 67 Jahren zur folgenden Hauptfälligkeit. Sie ist deshalb kein pauschales Versprechen für jede Arbeitslosigkeit.[10]
Häufige Fragen zu ARAG Recht & Heim
Was kostet Recht und Heim?
Der Beitrag wird für Ihren gewählten Schutz ermittelt. Für das Angebot klären wir Tarifstufe, Bausteine, versicherte Personen, Wohnsituation, Selbstbeteiligung und die Einstufung im Schadenfreiheitsrabatt. Ein pauschaler Beitrag würde diese Unterschiede nicht abbilden. Vor einem Abschluss erhalten Sie ein konkretes Angebot mit den vereinbarten Leistungen und Ihrem Beitrag.[1][2][4]
Gibt es Recht und Heim als Basis?
Nein. ARAG Recht&Heim 2026, Stand 09.2026, wird als Recht&Heim Komfort und Recht&Heim Premium beschrieben. Eine Paketstufe Recht&Heim Basis gehört nicht dazu. Die Bezeichnung web@ktiv Basis betrifft einen Internetbaustein mit eigenen Bedingungen und ist keine dritte Tarifstufe des Recht&Heim-Pakets.[1]
Was ist der Unterschied zwischen Recht&Heim Komfort und Recht&Heim Premium?
Beide Tarifstufen verbinden Rechtsschutz, Privathaftpflicht und Hausrat; Wohngebäudeschutz und weitere Deckungen können vereinbart werden. Die Leistungen und Grenzen unterscheiden sich. Ein konkretes Beispiel: Teil D § 11 Nr. 4 enthält für Recht&Heim Premium einen zeitlich und betragsmäßig begrenzten Hausratschutz, wenn zuvor im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder erstmals einen eigenen Haushalt in Deutschland gründen. Im Angebot prüfen wir die Unterschiede für Ihre Personen, Rechtsbereiche und Wohnsituation.[1][3]
Brauche ich als alleinerziehender Elternteil zwingend die Familienversion?
Nein. In der Singleversion von ARAG Recht&Heim können Ihre unverheirateten Kinder ohne eingetragene Lebenspartnerschaft unter den Bedingungen mitversichert sein, auch an einem anderen Wohnort. Maßgeblich ist unter anderem, ob sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit mit leistungsbezogenem Entgelt oder eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen. Weitere mitzuversichernde Personen prüfen wir gesondert.[2]
Verliere ich durch einen Anruf bei ARAG JuraTel meinen Schadenfreiheitsrabatt?
Leistungen aus ARAG JuraTel zählen nach Teil A § 17 Nr. 6 nicht als Entschädigungsleistung für das Rabattsystem. Das gilt dort ebenfalls für JuraCheck und JuraCheck Plus. Diese Ausnahme ist keine Aussage darüber, dass jede andere Rechtsschutzleistung ebenfalls folgenlos für die Einstufung bleibt.[7]
Endet das ganze Paket automatisch nach einem Hausratschaden?
Nein. Ein Versicherungsfall im Sachschutz kann beiden Vertragsparteien das Recht geben, den Recht&Heim-Vertrag zu kündigen. Das setzt eine wirksame Kündigung unter Beachtung der Bedingungen voraus. Ohne eine solche Kündigung endet der Vertrag nicht allein durch den Schaden.[8]
Welche Wartezeiten gelten bei Recht & Heim?
Bei ARAG Recht&Heim Komfort und Recht&Heim Premium gelten nach Teil B § 4 Nr. 5 zum Beispiel drei Monate für eingeschlossenen Arbeits- sowie Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz. Für den vereinbarten Rechtsschutz in Ehesachen vor Gerichten sind drei Jahre vorgesehen. Weitere Leistungsarten haben eigene Fristen und Voraussetzungen. Diese Angaben dürfen nicht auf den separaten ARAG Aktiv-Rechtsschutz übertragen werden. Die sechs Monate für die Beitragsübernahme nach Teil E sind wiederum eine eigenständige Regel des vereinbarten Zusatzes.[11][10]
Ist die Beitragsübernahme bei Arbeitslosigkeit automatisch dabei?
Nein. Die Regelung nach Teil E muss vereinbart werden. Sie setzt unter anderem unverschuldet gemeldete Arbeitslosigkeit oder Erwerbsminderung, beim ersten Anspruch die beschriebene vorherige Beschäftigung und die Einhaltung der Wartezeitregeln voraus. Die Leistung läuft höchstens fünf Jahre. Die Zusatzvereinbarung gilt nicht für Mitversicherte aus Ihrem Versicherungsvertrag.[9][10]
Passt Recht & Heim zu Ihrer Lebenssituation?
Im Erstgespräch klären wir, wer versichert werden soll, welche Verträge bereits bestehen und welche Bausteine Sie brauchen. Anschließend erhalten Sie eine Einordnung der passenden ARAG Lösung mit ihren Leistungen und Grenzen.
Ihr Ansprechpartner: Sebastian Guht
Bedingungsstände und Fundstellen nachlesen
Jede Quellenziffer führt zur zugehörigen Stelle. Die Angaben beziehen sich auf die genannten Fassungen; für Ihren Schutz gelten die vereinbarten Bedingungen.
- Paketbestandteile und Tarifstufen
ARAG Recht&Heim 2026 (RuHe 2026), Stand 09.2026.
Teil B § 10 (Rechtsschutz Komfort und Premium), insbesondere Nr. 1; Teil B Klausel 5 (separater Internetbaustein web@ktiv Basis); Teil C §§ 1–3 (Haftpflicht-Schutz); Teil D § 1 und §§ 8–11 (Gefahren, Hausrat, Wohngebäude und Versicherungsort). - Singleversion, Familienversion und Kinder
ARAG Recht&Heim 2026 (RuHe 2026), Stand 09.2026.
Teil A § 5 Nr. 1.1–1.4 und Nr. 2.1–2.2 (versicherter Personenkreis). - Ausbildung auswärts und eigener Haushalt
ARAG Recht&Heim 2026 (RuHe 2026), Stand 09.2026.
Teil D § 11 Nr. 2 (Außenversicherung bei Ausbildung) und Nr. 4 (Haushaltsneugründung in Recht&Heim Premium). - Schadenfreiheitsstaffel und Rückstufung
ARAG Recht&Heim 2026 (RuHe 2026), Stand 09.2026.
Teil A § 17 Nr. 1–5 (Schadenfreiheitsklassen, Rabattretter und anrechenbare Entschädigungsleistungen). - Vollständige Rabattstaffel und Zeitpunkt der Einstufung
ARAG Recht&Heim 2026 (RuHe 2026), Stand 09.2026.
Teil A § 17 Nr. 2 (anrechenbare schadenfreie Kalenderjahre/-monate, SF 0 bis SF 8 und Sonderregel für einen Versicherungsbeginn vom 2. Januar bis 1. Juli). - Vereinbarter Rabattretter und nachträglicher Einschluss
ARAG Recht&Heim 2026 (RuHe 2026), Stand 09.2026.
Teil A § 17 Nr. 3 (erste Entschädigungsleistung im Kalenderjahr, weitere Entschädigungsleistungen und Wirkung ab nächster Hauptfälligkeit bei Einschluss im laufenden Versicherungsjahr). - Ausnahmen und weitere Schäden im Kalenderjahr
ARAG Recht&Heim 2026 (RuHe 2026), Stand 09.2026.
Teil A § 17 Nr. 6–7 (ausgenommene Leistungen, Voraussetzungen der Vorsorgehilfen und weitere Schadenereignisse). - Kündigung des Vertrags nach einem Versicherungsfall
ARAG Recht&Heim 2026 (RuHe 2026), Stand 09.2026.
Teil A § 2 Nr. 5–6, insbesondere Nr. 6.3 (Versicherungsfall nach Teil D). - Voraussetzungen und Dauer der Beitragsübernahme
ARAG Recht&Heim 2026 (RuHe 2026), Stand 09.2026.
Teil E § 1 (vereinbarte Beitragsübernahme bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit und Erwerbsminderung). - Wartezeit, Ausschlüsse, Nachweise und Ende des Zusatzes
ARAG Recht&Heim 2026 (RuHe 2026), Stand 09.2026.
Teil E § 2 Nr. 1–5, insbesondere Nr. 3; §§ 3–5 (Nachweise, Beendigung und Beschränkung auf den Versicherungsnehmer). - Wartezeiten im Rechtsschutz des Pakets
ARAG Recht&Heim 2026 (RuHe 2026), Stand 09.2026.
Teil B § 4 Nr. 5, für Recht&Heim Komfort und Recht&Heim Premium jeweils im Umfang der eingeschlossenen Leistungsarten.
Unterlagen zu Ihrem Angebot
Sie möchten die vollständigen Bedingungen lesen? Ich sende Ihnen die passende Vertragsfassung zu.
Unterlagen anfordernAllgemeine Orientierung. Eine Anfrage oder ein Gespräch ersetzt keine Vertragsannahme und keine Leistungsentscheidung im Einzelfall.

