Wie sind eigentlich deine Rechte und Pflichten bei der Geburt eines Kindes?

Sobald ein Kind auf die Welt kommt, sind Eltern vor allem damit beschäftigt, sich Sorgen zu machen. Endloser Papierkram, Absicherung, Gelder beantragen, usw. Und die ständige Frage: Wurde auch wirklich nichts vergessen?

Mit meiner Beratung kannst du vorab schon die notwendigen Schritte einleiten und mit der Checkliste prüfen, ob auch wirklich alle wichtigen Punkte abgedeckt sind. Im Folgenden habe ich dies einmal zusammengestellt.

Step 1:
Die Geburtsurkunde

Der erste Schrei und schon die erste Formalität. Innerhalb einer Woche nach der Geburt sind die Eltern verpflichtet, die Urkunde beim zuständigen Standesamt zu beantragen. Meistens können in den Krankenhäusern die notwendigen Unterlagen direkt eingereicht werden. Sie erhalten dann Bescheid, wenn die Urkunde beim Standesamt zur Abholung bereitliegt – sie kann aber auch nach Hause geschickt werden. Um die Urkunde zu beantragen sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Bescheinigung über die Geburt des Kindes (ausgestellt durch Krankenhaus oder Hebamme)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile
  • Sind die Eltern verheiratet, muss auch die Heiratsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch beigefügt werden
  • Sind die Eltern nicht verheiratet: Abstammungs- bzw. Geburtsurkunden der Eltern und ggf. Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung

Step 2:
Das Einwohnermeldeamt

Das Standesamt gibt die Info über die Geburt des Kindes automatisch weiter an das Einwohnermeldeamt. Du kannst allerdings auch anrufen, um sicherzugehen, dass dies passiert ist. Benötigt dein Kind einen Reisepass, kannst du diesen auch beim Einwohnermeldeamt beantragen – das Kind musst du dafür zwingend mitbringen! Die folgenden Unterlagen musst du ebenfalls dabeihaben:

  • Personalausweis oder Reisepass der Eltern (ggf. Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils)
  • Geburtsurkunde
  • Vaterschaftsanerkennung (falls vorhanden)
  • Foto des Kindes (für einen Kinderreisepass)

Step 3:
Eine Krankenversicherung für dein Kind

Natürlich möchtest du auch dein Kind – so wie dich selbst – gut absichern, damit es im Krankheitsfall die bestmögliche medizinische Betreuung bekommt. Hierbei gibt es entscheidende Unterschiede bei gesetzlich oder privat versicherten Eltern.

Gesetzlich versichert:
Bist du Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse, so wird dein Kind kostenfrei über die Familienversicherung mitversichert. Tatsächlich reicht dazu ein Anruf bei der Krankenkasse und die Einreichung des entsprechenden Formulars mit einer Kopie der Geburtsurkunde aus. Im Grunde ist es nur eine Formalität und innerhalb einiger Tage bekommst du die Versichertenkarte für dein Kind zugeschickt.

Privat versichert:
Eine solche Familienversicherung wie bei den gesetzlichen Krankenkassen gibt es hier nicht. Es muss ein separater Vertrag für dein Kind abgeschlossen werden. Innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt wird auch keine Gesundheitsprüfung durch die Versicherung vorgenommen. Voraussetzung für einen solche Versicherung ist, dass der besserverdienende Elternteil ebenfalls privat versichert ist. Es ist ratsam, sich vorab bei der eigenen Privatversicherung über die Modalitäten zu informieren, so dass es nach der Geburt auch ein Selbstläufer wird.

Step 4:
Das Kindergeld

Berechtigt für den Empfang von Kindergeld sind deutschen Staatsbürger mit ständigem Wohnsitz in Deutschland, unabhängig von der Höhe ihres Einkommens. Auch Ausländer, die in Deutschland wohnen, haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch. Deutsche, die im Ausland leben, jedoch in Deutschland steuerpflichtig sind, sind auch anspruchsberechtigt. Die Höhe des Kindergelds richtet sich nach der Anzahl der Kinder.

WICHTIG: Der Anspruch auf Kindergeld verjährt 6 Monate nach der Geburt, daher solltest du dringend den Antrag in diesem Zeitraum stellen!

Die Auszahlung von Kindergeld gibt es unter bestimmten Voraussetzungen bis max. zum 25. Geburtstag des Kindes. Die notwendigen Formulare für den Antrag bekommst du bei der Familienkasse oder können HIER heruntergeladen werden. Diese Unterlagen brauchst du für die Antragstellung:

  • Ausgefüllter Antrag der Familienkasse
  • Geburtsbescheinigung

Step 5:
Das Elterngeld

Auch den Eltern steht nach der Geburt eine finanzielle Unterstützung in Form von Elterngeld zu. Die Zahlung erfolgt je nach Regelung der Elternzeit:

Möglichkeit 1: Ein Elternteil pausiert allein: 12 Monate Elterngeld

Möglichkeit 2: Teilung der Elternzeit, so dass 1 Partner mind. 2 Monate pausiert und der andere die restliche Zeit: 14 Monate Elterngeld

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Nettolohn des pausierenden Elternteils, maximal jedoch 1.800 EUR / Monat. In die Berechnung werden auch die vom Arbeitgeber gezahlten Provisionen einbezogen, die als laufender Arbeitslohn gezahlt werden.

Das sogenannte ElterngeldPlus kann von allen Elternteilen beantragt werden, die nach der Geburt im alten Job in Teilzeit schnell wieder einsteigen wollen. Hierbei verdoppelt sich dann die Bezugsdauer.

WICHTIG: Elterngeld muss innerhalb der ersten 3 Monate nach Geburt bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt werden. Da bekommt man auch den Antrag.

Diese Unterlagen brauchst du dafür:

  • Ausgefüllter Antrag der Elterngeldstelle
  • Geburtsurkunde
  • Bescheinigung über Mutterschaftsgeldzahlung (Krankenkasse)
  • Bescheinigung über Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach der Entbindung (Arbeitgeber)
  • Gehaltsnachweise

Sonderregelung Covid-19

Elternteile mit systemrelevanten Berufen können die Elterngeldmonate aufschieben, bis die Pandemie eingedämmt ist. So soll verhindert werden, dass Ihnen Nachteile entstehen.

Später wird auch ein reduziertes Einkommen durch coronabedingte Kurzarbeit oder Freistellung nicht zur Berechnung der Höhe des Elterngeldes mit einbezogen. Auch bleibt der sogenannte Partnerschaftsbonus (gilt für Elternteile, die sich zeitgleich in Teilzeit die Erziehung der Kinder teilen) unberührt, wenn sich die Arbeitsbedingungen aufgrund der Corona-Pandemie ändern.

Zu den systemrelevanten Berufen gehören beispielsweise:

  • Pfleger im Krankenhaus
  • Ärzte
  • Mitarbeiter eines Supermarktes

Step 6:
Anerkennung der Vaterschaft

Sind die Elternteile nicht verheiratet, hat der Vater die Möglichkeit sowohl vor der Geburt des Kindes als auch danach beim Jugendamt seine Vaterschaft anzuerkennen. Die Zustimmung der Mutter ist in beiden Fällen erforderlich.

Dies Unterlagen brauchst du:

  • Ausweise oder Reisepässe
  • Geburtsurkunde des Kindes, wenn schon vorhanden
  • Geburtsurkunden bzw. Abstammungsurkunden der Elternteile

Sollte es Probleme hinsichtlich der Vaterschaft geben, empfehlen ich rechtzeitig einen Anwalt aufzusuchen, um sich dort beraten zu lassen. Gerne bin ich bei der Suche nach dem geeigneten Anwalt behilflich.
 

Step 7:
Der Kinderfreibetrag

Eltern haben die Möglichkeit, einen steuerlichen Vorteil beim Finanzamt zu beantragen. Die aktuell Freibeträge sind wie folgt:

  • Kinderfreibetrag: 2.586 Euro je Elternteil pro Kind
  • Erziehungsfreibetrag: 2.640 Euro je Kind (für beide Elternteile zusammen)

Somit bleiben 7.812 Euro vom Einkommen der Eltern steuerfrei. Der Anspruch beginnt mit dem Geburtsmonat des Kindes.

Mein Tipp: Bei Abgabe der Steuererklärung wird durch das Finanzamt geprüft, ob für dich das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag vorteilhafter war. Daher unbedingt auch immer das Kindergeld beantragen!