Die Eigentümer Rechtsschutz Versicherung ist primär auf das selbstgenutzte Immobilieneigentum ausgerichtet. Es werden Kosten für Rechtsstreitigkeiten mit Behörden und Nachbarn abgedeckt, nicht jedoch für Streitigkeiten mit denen im Objekt wohnenden Personen. Diese Versicherung kann nicht eigenständig abgeschlossen werden, sondern nur in Kombination mit einer Privatrechtschutzversicherung.
Die Vermieterrechtschutzversicherung hingegen kann ebenfalls mit anderen Bausteinen kombiniert werden, ist jedoch auch einzeln abschließbar.
Mein Tipp: Oftmals besteht die Möglichkeit als Zusatzbaustein den Vermieterrechtsschutz hinzuzufügen, wenn schon eine Eigentümerrechtschutzversicherung besteht.