Vor Gericht ausgetragene familienrechtliche Streitigkeiten wie eine Scheidung, sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgenommen. Die Kosten für eine Erstberatung bei einem Anwalt werden aber meistens übernommen.
Eine Scheidung kann sehr schnell sehr teuer werden. Die Gebühren für Anwalt und Gericht berechnen sich nach den Vermögenswerten = Streitwert.
Es gibt aber eine Ausnahme: Die ARAG Versicherung bietet Schutz bei Scheidung und Unterhalt an. Der Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht ist immer inklusive!
Die ARAG Versicherung trägt die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten im Falle einer Scheidung bis zu 30.000 Euro Versicherungssumme je Rechtsfall.
Dabei sind beide Ehepartner vom Eherechtsschutz abgesichert. Die Wartezeit beträgt 3 Jahre.
Tipp: Nach der rechtskräftigen Scheidung enden alle gemeinsamen Versicherungsverträge. Es empfiehlt sich, rechtzeitig eigene Verträge anzuschließen! Dann genießt man auch den Vorteil des „Wartezeitenerlass“.
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