Tatsächlich ist es so, dass in den meisten Fällen jeder eine Teilschuld zugesprochen bekommt, so dass die Versicherungen sich hinterher die Kosten aufteilen – auch die Verfahrenskosten. Darin sind z.B. die Gebühren für Gutachter und Rechtsanwalt enthalten und müssen von jeder Partei selbst getragen werden.
Mein Tipp: Eine Verkehrs-Rechtschutzversicherung kann man auch rückwirkend abschließen!
Während es bei allen anderen Versicherungen immer die Wartezeit von mind. 3 Monaten und die Einschränkung gibt, dass keine Fälle übernommen werden, die vor Abschluss der Versicherung entstanden sind, kannst du bei der ARAG genau das tun. Wir bieten einen speziellen Rechtsschutz an, bei dem wir dich auch dann unterstützen, wenn der Schaden maximal 3 Monate zurückliegt. Ohne Wartezeit, schnell und unkompliziert!
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