Die Antwort an dieser Stelle ist in der Regel ein klares Ja. Ein wesentlicher Grund dafür sind die Kosten, die Ihnen entstehen können, wenn Sie auf eigene Faust gerichtlich gegen einen Rotlichtverstoß oder eine Mietpreiserhöhung vorgehen möchten. Entweder zahlen Sie die Anwaltskosten aus eigener Tasche oder fechten diese Punkte ohne rechtlichen Beistand an.
Hierbei stehen die Chancen auf einen Erfolg vor Gericht schlecht – wahrscheinlicher ist dagegen, dass sämtliche Kosten an Ihnen hängen bleiben. Bei Kosten für einen eventuellen Vergleich sowie Gerichts- und Anwaltskosten liegen Privatpersonen schnell bei einem mittleren vierstelligen Betrag – zusätzlich zu der Tatsache, dass der ursprüngliche Grund der Klage bestehen bleibt.
Wenn Sie Ihren Rechtsschutz rückwirkend abschließen, können Sie genau dieses Szenario vermeiden – lassen Sie sich von mir die passende Rechtsschutzversicherung vermitteln. Über diese Seite gelangen Sie direkt auf das Antrags-Formular der ARAG oder können sich auf Wunsch im Vorfeld auch von mir beraten lassen, warum sich eine Rechtsschutzversicherung auch rückwirkend in verschiedensten Alltagssituationen für Sie lohnt.
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