Bei vielen Versicherungsleistungen im Bereich Rechtsschutz gilt eine Wartezeit. Das bedeutet, dass auch nach dem rechtskräftigen Vertragsabschluss erst dann ein faktischer Versicherungsschutz in diesem Teilbereich besteht, sobald die jeweilige Wartezeit vergangen ist. Kommt es vor Abschluss des Vertrages oder während der Wartezeit zu Rechtsstreitigkeiten oder ähnlichen Streitfragen, sind diese nicht durch den ARAG Rechtsschutz abgedeckt und müssen selbst getragen werden.
Kommt es sehr kurzfristig oder unvermittelt zu rechtlichen Auseinandersetzungen, ohne dass im Vorfeld ein Versicherungsschutz bestand, kann eine konventionelle Versicherung hier keine Hilfe leisten. Anders der ARAG Rechtsschutz ohne Wartezeit: Für ausgewählte Bereiche wie den Verkehrs- und Mietrechtsschutz besteht die Möglichkeit, eine Versicherung ohne Wartezeit oder sogar rückwirkend abzuschließen, um etwa bereits eingetretene Schäden nachträglich abzusichern.