Wenn die Rechtsschutzversicherung im Streitfall die Deckungszusage erteilt hat, werden neben den eigenen Anwaltskosten auch folgende Kosten gezahlt:
- Gerichtskosten
- Kosten für Zeugen, Gutachten, Sachverständige, Übersetzungen
- Kosten für Mediationen
- Strafkautionen weltweit
- Kosten des Prozessgegners, wenn Du vor Gericht verlieren solltest
Die freie Anwaltswahl ist bei den meisten Versicherern gewährleistet.
Eine telefonische Erstberatung ist bei den meisten Versicherern enthalten. Die Hotline erreichst Du in der Regel 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche.
Fast jede Gesellschaft zahlt auch einen Mediator. Streitbewältigung durch eine Mediation = Konfliktlösung ohne Anwalt und Gericht. Geldstrafen und Bußgelder werden grundsätzlich vom Versicherer nicht übernommen.
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