Was gibt´s Neues im Juli?

Etliche Neuerungen für Verkehrsteilnehmer, Rentner, Eltern und Verbraucher, damit du den Überblick behältst, hier eine kurze Zusammenfassung:

  • Die Mehrwertsteuer sinkt
  • Kinderbonus ab September
  • Rentenerhöhung ab Juli
  • Kfz-Versicherungskarte: Was ändert sich?
  • Schutz für Radfahrer durch Abbiegeassistent
  • Mit Corona infizierte Haustiere müssen gemeldet werden

Die Mehrwertsteuer sinkt

Zur Unterstützung der durch die Corona Pandemie wirtschaftlich stark angeschlagenen Unternehmen hat die Regierung eine steuerliche Entlastung beschlossen, die eine Senkung der MwSt. von 19% auf 16% und von 7% auf 5% vorsieht.
Die neuen Mehrwertsteuersätze gelten mit Wirkung zum 01.07. und enden am 31.12.2020. Aktuell ist nicht klar, ob es ausreichen wird, den Binnenmarkt entsprechend anzukurbeln, da eine Weitergabe an die Endverbraucher nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

300 Euro Kinderbonus ab September

Für Familien mit geringem und mittlerem Einkommen ist eine Zahlung von 300 EUR Kinderbonus für jedes kindergeldberechtigte Kind vorgesehen. Ziel ist es, die Kaufkraft auch in Familien zu stärken und die Konjunktur wieder anzukurbeln. Nach den mir vorliegenden Informationen soll die Zahlung auf zwei Raten im September und Oktober aufgeteilt ausgezahlt werden. Dabei wird der Bonus voraussichtlich mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet.

Rentenerhöhung ab Juli:
Was Sie unbedingt wissen sollten

Die Rentenerhöhung ab dem 01.07.2020 steht leider den steigenden Altersbezügen gegenüber. Die Renten steigen im Westen um fast 3,5% und im Osten sogar um gut 4%. Eigentlich sollen laut Bundesfinanzministerium ca. 21 Millionen Rentner davon profitieren können, jedoch werde viele nach der Erhöhung steuerpflichtig. Wie viel dann wieder abgezogen wird, hängt ab vom Rentenbeginn, dem Grundfreibetrag und der Krankenversicherung – da auch Rentner Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.

Um wieviel wird die Rente angehoben?

Der Rentenwert (der Wert eines Entgeltpunktes in der gesetzlichen Rentenversicherung) in den alten Bundesländern wird von bislang 33,05 Euro auf 34,19 Euro angehoben und in den neuen Bundesländern von 31,89 Euro auf 33,23 Euro.

Ab wann werden die höheren Renten ausgezahlt?

Abhängig davon, wann die Rentenzahlung begonnen hat, werden die erhöhten Renten sogar schon ab Juni 2020 ausgezahlt. Wer also bereits vor April 2004 in Rente gegangen ist, profitiert von dem Rentenplus schon ab Ende Juni. Für alle anderen wir die erste Erhöhung mit der Zahlung im Juli 2020 erfolgen.

Zeitpunkt des Renteneintritts ist relevant

Auch die Höhe der Versteuerung der Rente ist abhängig vom Renteneintritt. Je früher, desto geringer die Steuer. Die Regelung ist wie folgt:

  • Rentenbeginn vor 2005: Versteuerung 50% der Bruttorente
  • Rentenbeginn ab 2020: Versteuerung 80% der Bruttorente
  • Rentenbeginn ab 2040: Versteuerung 100% der Bruttorente
  • Abzüglich der geltenden Freibeträge.

Anstieg der Sätze für Kranken- und Pflegeversicherung

Steigt die Rente, steigen auch die prozentualen Beiträge. In der Regel gilt: Wer als Berufstätiger in einer gesetzlichen Versicherung war, bleibt es auch als Rentner. Privatpatienten bleiben dies auch im Rentenalter.

Krankenversicherung der Rentner

Für alle Rentner, die in der zweiten Hälfte des Arbeitslebens wenigstens 90% in einer gesetzlichen Krankenkasse Mitglied waren, gilt die automatische Einteilung als pflichtversichertes Mitglied der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Dabei ist es unerheblich, ob sie davor einmal pflichtversichert, freiwillig oder familienversichert waren.

Ist ein Rentner nie berufstätig gewesen, wird die Zeit ab dem 18. Lebensjahr oder der ersten Hochzeit zugrunde gelegt. Sind Senioren in der KVdR versichert, profitieren sie von den geringsten Beiträgen im Alter. Der Beitragssatz von aktuell 14,6% (+ Zusatzbeitrag) wird nämlich zur Hälfte von dem Rentenversicherungsträger übernommen. Der Zusatzbeitrag wird ebenfalls prozentual (momentan 0,3 – 1,5% je nach Krankenkasse) von dem beitragspflichtigen Einkommen berechnet. In der KVdR sind Mieteinnahmen und z.B. private Rentenversicherungen beitragsfrei.

Beiträge für freiwillig gesetzlich Versicherte

Es besteht die Möglichkeit, sich freiwillig gesetzlich zu versichern, wenn man die vorher genannten Kriterien nicht erfüllt, aber schon einmal in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert war. Auch hier kann ein Antrag auf Übernahme des Beitragssatzes zu 50% gestellt werden, jedoch den Zusatzbeitrag muss man allein übernehmen. Zudem werden auch alle Einnahmen zur Berechnung des Beitragssatzes herangezogen (z.B. Mieteinnahmen, Zinseinkünfte und private Renten).

Mein Tipp: Einnahmen, die oberhalb der Bemessungsgrenze zur Berechnung der Sätze liegen, sind beitragsfrei. Die aktuelle Grenze liegt bei 56.250 Euro pro Jahr.

Gültig für alle gesetzlich versicherten Rentner ist der Beitrag zur Pflegeversicherung von 3,05% der Bruttorente – für kinderlose Rentner sind es 3,3%.

Wie berechnen sich die Beiträge der Privatversicherung?

Gültig für alle gesetzlich versicherten Rentner ist der Beitrag zur

Im Gegensatz zur gesetzlichen Versicherung sind die Beiträge in der Privatversicherung abhängig vom gewählten Tarif. Es besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss des Rentenversicherungsträgers zu beantragen (wenn eine gesetzliche Rente bezogen wird) – dieser liegt bei momentan 7,85 % der gesetzlichen Bruttorente, höchstens jedoch 50% des Krankenversicherungs-Beitrages.

Mein Tipp: Der Zuschuss ist laut den vorliegenden Informationen steuerfrei, muss jedoch vorab beantragt werden (Deutsche Rentenversicherung)

Privatversicherte müssen für den Beitrag zur Pflegeversicherung einen Versicherungsvertrag abschließen und die Beiträge selbst überweisen. Bei den gesetzlichen Versicherten wird der Beitrag direkt einbehalten und automatisch abgeführt.

Kfz-Versicherungskarte:
Was ändert sich?

rüher war keine Reise ohne sie denkbar, heute wird sie in den Staaten des europäischen Wirtschaftraums, Andorra, der Schweiz und Serbien gar nicht mehr benötigt: Die grüne Versicherungskarte. Das gültige Kfz-Kennzeichen ist dabei absolut ausreichend.

Trotzdem wird die Versicherungskarte in etlichen Ländern noch verlangt, wie z.B. Türkei, Russland oder Bosnien-Herzegowina. Zukünftig wird die Karte statt grün jedoch weiß sein. So ist es möglich, die Karte auch zu Hause auszudrucken. Die grünen Karten werden letztmalig im Jahr 2020 ausgeteilt, behalten aber ihre Gültigkeit bis zum Ablauf. Auch jetzt werden parallel schon weiße Karten ausgegeben. Ab 2021 gibt es nur noch weiße Karten.

Die weiße Karte kann dann zukünftig wie folgt angefordert werden:

  • Als PDF per E-Mail zum selbst ausdrucken
  • Per Post – zugeschickt von der Versicherung
  • Persönliche Abholung bei der Versicherung

Mein Tipp: Es reicht nicht, die Karte auf dem Smartphone vorzuzeigen! Die Karte muss in ausgedruckter Form vorliegen.

Kfz-Versicherungskarte:
Was ändert sich?

Leider sind Unfälle – besonders in Großstädten – mit Radfahrern und LKWs oder Bussen nicht selten. Die Radfahrer werden beim Abbiegen leicht übersehen. Die Folge sind Unfälle mit z.T. tödlichen Folgen.

Um den LKW- Fahrern eine Unterstützung zu geben, werden die Abbiegeassistenten und mitblinkende Seitenmarkierungsleuchten für Lang-Lkw ab 18,75 bis 25,25 Meter nun Pflicht auf deutschen Straßen. Die Fahrer werden durch akustische oder optische Signale gewarnt, wenn im Kreuzungsbereich ein Radfahrer gefährdet werden würde. Die Nachrüstung alter Fahrzeuge muss bis Juli 2022 erfolgen.

Mit Corona infizierte Haustiere müssen gemeldet werden

Häufig sind Haustiere nicht von der Corona Infektion betroffen, jedoch ist eine Ansteckung theoretisch möglich. Um die Infektion jedoch besser untersuchen zu können ist geplant, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium eine Meldepflicht für Haustiere einführt. Die Meldung erfolgt an die zuständige Veterinärbehörde. Eine Testpflicht soll jedoch nicht eingeführt werden – immerhin sind es an die 30 Millionen Katzen-, Hunde- und Kleintiere in Deutschland.