Möbel und Geräte betroffen
Erfassen Sie Ihren beschädigten Hausrat mit Fotos und vorhandenen Kaufnachweisen. Nennen Sie, woher das Wasser nach bisherigem Kenntnisstand kam.
Wasserschaden in der Mietwohnung
Ein undichter Schlauch kann gleichzeitig Möbel, Boden und Nachbarwohnung beschädigen. Deshalb gibt es nicht immer nur einen zuständigen Versicherer. Die Ursache und das Eigentum an den beschädigten Sachen bestimmen den Prüfweg.
Erstgespräch buchenFür wen ist das relevant?
Die folgenden Situationen geben eine erste Orientierung. Im Gespräch prüfen wir die Details Ihres konkreten Falls.
Erfassen Sie Ihren beschädigten Hausrat mit Fotos und vorhandenen Kaufnachweisen. Nennen Sie, woher das Wasser nach bisherigem Kenntnisstand kam.
Informieren Sie Vermieter oder Verwaltung. Auch bei festen Einbauten kann die Zuordnung vom Eigentum und Vertrag abhängen.
Melden Sie mögliche fremde Ansprüche Ihrer Haftpflicht. Dass Wasser aus Ihrer Wohnung kam, beantwortet allein noch nicht die Haftungsfrage.
Die nächsten Schritte
Bestehenden Schutz prüfen, Unterlagen sichern und bei dringenden Fristen nicht auf einen Beratungstermin warten.
Überflutete Bereiche mit elektrischen Anlagen nicht betreten. Wasserzufuhr nur stoppen, wenn das gefahrlos möglich ist; bei akuter Gefahr fachliche Hilfe holen.
Vermieter beziehungsweise Verwaltung sowie die betroffenen Versicherer benachrichtigen. Dringende Schadenbegrenzung nicht aufschieben, bis ein Beratungstermin frei ist.
Zeitpunkt, betroffene Räume, Sachen und sichtbare Ursache dokumentieren. Notmaßnahmen, Handwerkerkontakte und Rechnungen aufbewahren.
Trocknung, Entsorgung und umfangreiche Reparaturen möglichst vorab abstimmen. Beweise erhalten; eine gefährliche Situation nicht nur zu Beweiszwecken bestehen lassen.
Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, richtet sich nach Antrag, Tarif, Versicherungsbedingungen und dem konkreten Einzelfall. Verglichen werden die im konkreten Beratungsbereich verfügbaren Tarifstufen und Bausteine innerhalb der im Impressum genannten Produktwelt sowie gegebenenfalls Ihr bestehender Schutz – nicht der gesamte Versicherungsmarkt.
Typische Stolperfallen
Gute Beratung macht nicht nur Leistungen sichtbar, sondern auch Grenzen und falsche Annahmen.
Häufige Fragen
Kurze Antworten zur ersten Orientierung. Verbindlich ist immer die Prüfung Ihres Angebots und Einzelfalls.
Die Zuordnung richtet sich nach der beschädigten Sache. Wände als Bausubstanz sind grundsätzlich ein Thema der Gebäudeversicherung; bewegliche Einrichtung ein Thema der Hausrat. Zusätzlich muss die Ursache versichert sein.
Nein. Überschwemmung, Rückstau und andere Eintrittswege werden nach Ursache und vereinbarten Bausteinen geprüft. Aus dem Wort Wasserschaden lässt sich keine Deckung ableiten.
Erforderliche, gefahrlos mögliche Notmaßnahmen sollten Sie nicht unnötig verzögern. Dokumentieren Sie den Zustand und stimmen Sie weitere Arbeiten möglichst mit Vermieter und Versicherer ab.
Direkte Rückmeldung
Name und Kontaktmöglichkeit genügen. Sebastian Guht meldet sich persönlich, um Ihre Situation unverbindlich einzuordnen.
Rückmeldung: In der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen.
Direkter Kontakt
Schildern Sie kurz Ihre Situation. Sebastian Guht meldet sich persönlich und bespricht mit Ihnen den sinnvollen nächsten Schritt.