Gehaltserhöhung im bestehenden Job
Lassen Sie den Zeitpunkt der Versicherungsfreiheit bestätigen. Beim Überschreiten im laufenden Arbeitsverhältnis kommt es grundsätzlich auch auf die Grenze des Folgejahres an.
Einkommen und PKV-Wechsel
Eine Gehaltserhöhung allein ist noch kein Versicherungswechsel. Zuerst klären Sie mit Arbeitgeber und Krankenkasse Ihren Versicherungsstatus; danach geht es um Annahme, Leistungen und die langfristigen Kosten einer privaten Absicherung.
Erstgespräch buchenFür wen ist das relevant?
Die folgenden Situationen geben eine erste Orientierung. Im Gespräch prüfen wir die Details Ihres konkreten Falls.
Lassen Sie den Zeitpunkt der Versicherungsfreiheit bestätigen. Beim Überschreiten im laufenden Arbeitsverhältnis kommt es grundsätzlich auch auf die Grenze des Folgejahres an.
Legen Sie Vertrag, Gehaltsbestandteile und Beginn der Beschäftigung vor. Der Status wird anhand des voraussichtlichen regelmäßigen Entgelts eingeordnet.
Die Einkommensgrenze für Angestellte lässt sich nicht unverändert auf andere Berufsgruppen übertragen. Dafür gibt es gesonderte Beratungswege.
Die nächsten Schritte
Bestehenden Schutz prüfen, Unterlagen sichern und bei dringenden Fristen nicht auf einen Beratungstermin warten.
Bitten Sie die Personalabrechnung um die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung. Ein einzelner guter Monat oder eine ungewisse Bonuszahlung ist keine verlässliche Entscheidungsgrundlage.
Stellen Sie die für die Antragsfragen notwendigen Unterlagen zusammen. Den bestehenden Schutz erst beenden, wenn Annahme und Anschluss geklärt sind.
Berücksichtigen Sie Pflegepflichtversicherung, Selbstbehalt, Krankentagegeld, Arbeitgeberzuschuss und eigene Beiträge für Familienmitglieder.
Rechnen Sie auch Elternzeit, Teilzeit und Ruhestand durch. Entscheidend ist nicht nur die Ersparnis im ersten Beitragsmonat.
Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, richtet sich nach Antrag, Tarif, Versicherungsbedingungen und dem konkreten Einzelfall. Verglichen werden die im konkreten Beratungsbereich verfügbaren Tarifstufen und Bausteine innerhalb der im Impressum genannten Produktwelt sowie gegebenenfalls Ihr bestehender Schutz – nicht der gesamte Versicherungsmarkt.
Typische Stolperfallen
Gute Beratung macht nicht nur Leistungen sichtbar, sondern auch Grenzen und falsche Annahmen.
Häufige Fragen
Kurze Antworten zur ersten Orientierung. Verbindlich ist immer die Prüfung Ihres Angebots und Einzelfalls.
Nein. Für die gesetzlich definierte Bestandsgruppe, die bereits am 31. Dezember 2002 wegen Überschreitens der damaligen Grenze versicherungsfrei und privat vollversichert war, beträgt die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze 2026 69.750 Euro. Lassen Sie die für Sie geltende Grenze und den Wechselzeitpunkt bestätigen. Die Werte werden jährlich neu festgesetzt.
Nein. Versicherungsfreiheit bedeutet nicht, dass ein Wechsel in die PKV vorgeschrieben ist. Auch der Verbleib als freiwilliges Mitglied in der GKV ist zu prüfen.
Nicht pauschal. Bei Überschreiten im laufenden Beschäftigungsverhältnis endet die Versicherungspflicht nach § 6 Absatz 4 SGB V grundsätzlich erst zum Jahresende, wenn auch die maßgebliche Grenze des Folgejahres überschritten wird. Andere Ausgangslagen müssen gesondert beurteilt werden.
Arbeitsvertrag, aktuelle Gehaltsabrechnung, Angaben zu regelmäßigen Sonderzahlungen, Statusbestätigung und eine Übersicht zur Familiensituation. Gesundheitsunterlagen bitte nicht in das öffentliche Kontaktformular schreiben.
Direkte Rückmeldung
Name und Kontaktmöglichkeit genügen. Sebastian Guht meldet sich persönlich, um Ihre Situation unverbindlich einzuordnen.
Rückmeldung: In der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen.
Direkter Kontakt
Schildern Sie kurz Ihre Situation. Sebastian Guht meldet sich persönlich und bespricht mit Ihnen den sinnvollen nächsten Schritt.