Hier bei uns folgende Fragen:
Lohnt sich eine Krankenhaus-Zusatzversicherung?
Eine Pflicht ist dieser Vertrag nicht, aber der Vertrag kann bei schwierigen Erkrankungen sinnvoll sein.
Bei der gesetzlichen Krankenkasse werden Behandlungen gezahlt, welche medizinisch notwendig und wirtschaftlich sinnvoll sind. Durch die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse, müsste ein Patient auch grundsätzlich wieder gesund werden.
Dabei geht es hauptsächlich um die Behandlung durch Spezialisten oder neue alternative Heilmethoden, welche im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung nicht vorgesehen sind und nicht um das Einbettzimmer.
Wer so eine Behandlung wünscht, kann durch Abschluss dieser Versuchung sich den Schutz sichern. Dies bietet sich auch für Gutverdiener an, welche sich gegen den Wechsel in die private Krankenversicherung entschieden haben.
Wichtiges zur Krankenhaus-Zusatzversicherung
Je mehr Leistungen man mitversichert, desto teurer wird die Versicherung.
Das Alter des Versicherungsnehmers spielt auch eine Rolle.
Einen höheren Beitrag müssen die älteren Menschen zahlen, da bei Ihnen das Risiko größer ist, dass sie krank werden.
Wer eine stationäre Zusatzversicherung abschließen will, sollte nicht zu lange damit warten.
Ab dem 40. Lebensjahr wird es deutlich teurer.
Bei Vorerkrankungen gilt das gleiche. Wer bereits Vorerkrankungen hat, ist für die Versicherung ein größeres Kostenrisiko. Durch Gesundheitsfragen bei Vertragsabschluss, wird der Aktuelle Gesundheitszustand festgestellt. Ihr müsst die Fragen im Ernstfall ehrlich beantworten, sonst wird die Versicherung im Ernstfall nicht zahlen.
Gefragt werdet Ihr über Behandlungen, welche in den letzten 5 bis 10 Jahren stattgefunden haben.
Police mit oder ohne Altersrückstellungen?
Eine stationäre Zusatzversicherung kann nach zwei verschiedenen Varianten kalkuliert werden: mit oder ohne Altersrückstellungen.
Bei den Tarifen ohne Altersrückstellungen ist der Beitrag bei Abschluss günstiger. Junge Menschen zahlen am Anfang weniger und mit der Zeit wird der Beitrag teurer.
Der Beitrag würde in vertraglich festgelegten Stufen steigen, zusätzlich kann er aber auch noch wegen gestiegenen Gesundheitskosten steigen.
Bei Verträgen mit Altersrückstellungen, legt die Versicherung einen Teil der gezahlten Beiträge zurück. Durch dieses Sparen soll das Steigen des Beitrages mit zunehmendem Alter aufgefangen werden. Jedoch werden auch hier Beiträge an gestiegenen Kosten angepasst.
Deshalb sind diese Tarife von Anfang an höher. Umso früher du so eine Versicherung abschließt umso geringer ist der Sparanteil bei der Versicherung, welche für das Alter zurückgelegt wird.
Bei den Tarifen ohne Altersrückstellungen ist der Vorteil, dass Ihr diese ohne Verluste kündigen könnt. Die Variante bietet sich an, wenn Ihr die Versicherung nur für eine bestimmte Lebensphase haben möchtet. Die Variante lohnt sich auch, wenn Ihr flexibel bleiben wollt und in Zukunft den Anbieter wechseln möchtet. Die Rückstellungen gehen dadurch auch nicht verloren, da keine gebildet werden.
Bei den Tarifen mit Altersrückstellungen ist der Vorteil, dass du von gleichbleibenden Beiträgen rechnen kannst und den Tarif bis zum hohen Alter oder bis zum Tod halten kannst.
Was solltet Ihr vor Abschluss der Versicherung wissen?
Vor Abschluss der Versicherung solltet Ihr folgende Fachbegriffe zur stationären Zusatzversicherung kennen:
Wahlleistungen
Sind Leistungen eines Krankenhauses, welche von der Kasse nicht gezahlt werden und Ihr freiwillig wählen könnt.
Ohne eine Zusatzversicherung müsstet Ihr diese privat zahlen. Zum Beispiel das Ein- Zweibettzimmer oder die Chefarztbehandlung.
Chefarztbehandlung
Wenn Ihr eine Behandlung durch den Chefarzt mit absichert, heißt das nicht zwangsläufig, dass Ihr immer von dem Chefarzt behandelt werdet. Viel wichtiger ist, dass die hohen Honorare eines Spezialisten gedeckt sind und Ihr diese nutzen könnt.
Freie Stationsarztwahl im Krankenhaus
Durch die gesetzliche Krankenversicherung hast du keine freie Arztwahl im Krankenhaus.
Mit der Krankenhaus-Zusatzversicherung könnt Ihr euch aber den behandelnden Stationsarzt im Krankenhaus aussuchen.
Höchstsatz GOÄ
Wenn Ärzte eine Privatleistung abrechnen, nutzen diese dafür die Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ). Der Regelsatz ist das 2,3 fache der Gebühr,
sollte es schwieriger werden, kann der Arzt auch das 3,5 fache (den Höchstsatz) abrechnen.
Der Arzt kann auch in Ausnahmefällen deutlich drüber abrechnen, sofern er es mit dem Kunden schriftlich festgehalten hat. Ausgewiesene Spezialisten auf einem bestimmten Gebiet rechnen über den Höchstsatz ab, dies wird dann sehr teuer.
Daher solltet Ihr bei einer stationären Zusatzversicherung auch Behandlungen über den Höchstsatz absichern. In der Regel erstatten Versicherungen nur Kosten, welche nach der Regel der Gebührenverordnung berechnet wurden.
Privatklinik
Bei der stationären Zusatzversicherung geht man davon aus, dass man sich in einem normalen Krankenhaus behandeln lässt, welche auch über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden kann.
Medizinisch notwendige Behandlungen
Medizinisch notwendige Behandlungen werden in der Regel nur gezahlt. Solltet Ihr einen kosmetischen Eingriff durchführen, hättet Ihr keinen Anspruch auf Kostenerstattung für Privatarzt oder Einbettzimmer. Selten machen Tarife hier eine Ausnahme
Mehrkosten
Durch die stationäre Zusatzversicherung werden die Mehrkosten übernommen, welche durch die Privatleistungen entstehen.
Darunter sind Kosten für allgemeine Krankenhausleistungen wie Unterkunft, Verpflegung und Pflege durch Klinikpersonal gemeint.
Was macht eine gute stationäre Zusatzversicherung aus?
Folgende Punkte sollte eure Versicherung abdecken:
Freie Arztwahl
Euer gewählter Tarif sollte -gesondert berechenbare ärztliche Leistungen- zu 100 Prozent abdecken. Dadurch könnt Ihr euch grundsätzlich von jedem Arzt im jeweiligen Krankenhaus behandeln lassen, unter anderem von Chefärzten und Spezialisten.
Wahl des Krankenhauses
Normalerweise ist die Wahl des Krankenhauses euch selber überlassen.
Solltet Ihr wünschen auch in privat Kliniken behandelt zu werden, müsst Ihr darauf achten, dass auch Kosten übernommen werden, wenn nicht der Bundespflegesatzverordnung oder dem Krankenhausentgeldgesetz abgerechnet wird.
Sollte ein Tarif dies übernehmen, würde dies nur anteilig und bis zu einer bestimmten Grenze übernommen werden.
Bei gemischten Anstalten übernehmen nicht alle Tarife die Kosten.
Gemischte Anstalten sind Krankenhäuser, die auch Kuren und Reha anbieten.
Bei vielen Anbietern wird eine schriftliche Zusage vor der Behandlung vorausgesetzt, sonst übernehmen diese die Kosten nicht.
Bei einer Einlieferung, welcher ein Notfall ist, wäre es eine Ausnahme.
Solltet Ihr in einem Kurort wohnen und das Krankenhaus das einzige Krankenhaus in der Nähe ist, wäre die Behandlung ohne vorherige Zusage versichert.
Allgemeine Leistungsbeschränkungen
Günstige Tarife schränken die Versicherungsbedingungen ein.
Somit würde nur Anspruch auf ein Zweibettzimmer bestehen und nur bei einem Unfall die Kosten für den Spezialisten übernommen werden.
Bei einem Unfall sind die Privatärztlichen Einschränkungen nicht sinnvoller als bei einer anderen medizinisch notwendigen Behandlung.
Leistungen über Höchstsatz der GOÄ hinaus
In den Versicherungsbedingungen sollten keine ausdrücklichen Begrenzungen auf den Höchstsatz nach GOÄ stehen. Dadurch werden auch Kosten der Spezialisten gezahlt, welche über den Höchstsatz abrechnen. Sogar eine Begrenzung auf den 5-fachen Satz kann manchmal nicht ausreichen. Daher ist es immer gut, wenn es ohne Begrenzungen ist
Ambulante Operationen
Ambulante Operationen sollten auch abgedeckt sein, bei denen Ihr am gleichen Tag das Krankenhaus wieder verlassen werdet. Besonders orthopädische Eingriffe, nach Sportverletzungen, können dafür in Frage kommen.
Wartezeiten
Nach Vertragsabschluss könnt Ihr in der Regel nicht gleich die Leistung in Anspruch nehmen.
Die Wartezeit müsst Ihr noch abwarten. In der Regel beträgt die Wartezeit drei Monate, bei einer Entbindung acht Monate. Bei einem Unfall sollte die Versicherung auf die Wartezeit verzichten
Anzeigepflicht und Leistungszusage
Sollte die Versicherung darauf bestehen, jede Leistung vorab zu genehmigen, kann er auch die Leistung ablehnen. Es ist daher besser, wenn Ihr keine schriftliche Genehmigung vor der Behandlung von der Versicherung eingefordert wird. Bei einigen Anbietern müsst Ihr euren Krankenhausaufenthalt innerhalb einer gewissen Frist melden, sonst wird die Leistung gekürzt.
Worauf solltet Ihr vor Vertragsabschluss noch achten?
Es gibt weitere Punkte, die Ihr vor Vertragsabschluss überprüfen müsst. Manche sind sinnvoll und andere nicht.
Zweibett- statt Einbettzimmer
Einbettzimmertarife kosten mehr als Zweibettzimmertarife. In der Regel sind es zwischen 5 und 20 Euro mehr im Monat. Aus medizinischer Sicht lohnt sich dieser Mehrbeitrag nicht, da Ihr dadurch keine bessere Behandlung bekommt. Wenn euch die Privatsphäre im Einbettzimmer nicht wichtig ist, solltet Ihr ein Zweibettzimmer vorziehen.
Alternativ könnt Ihr die Mehrkosten für ein Einbettzimmer auch selber zahlen, diese können aber bei einem längeren Krankenhausaufenthalt teuer werden.
Leistungen im Ausland
Wer oft und länger im Ausland ist, sollte bei seinem Tarif beachten, inwiefern die Leistungen im Ausland eingeschränkt sind. In der Regel zahlen Versicherungen für den Europäischen Wirtschaftsraum, teilweise die Erstattungen und Weltweit meist eingeschränkt.
Was kostet eine Krankenhaus-Zusatzversicherung?
Wie funktioniert die Krankenhaus-Zusatzversicherung im Krankenhaus?
Wie kann ich die Versicherung in Anspruch nehmen?
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