fbpx
01517 0146582
Jederzeit für Sie erreichbar

Hundehaftpflichtversicherung

Jetzt absichern!

Bei Fragen beraten wir Sie kostenlos, kompetent und unverbindlich. Sie können die Versicherung auch direkt selbst online abschließen!

Warum ist eine Hundehaftpflichtversicherung Sinnvoll?


Solltest du einen Hund haben, solltest du dir Gedanken um eine Hundehalterhaftpflicht machen. Diese würde dann die Kosten übernehmen, wenn dein Tier einen Schaden verursacht. In einigen Bundesländern gibt es eine Versicherungspflicht. Für bestimmte Hunde kann es auch sein, dass es dort auch eine Versicherungspflicht gibt. Es gibt diverse Versicherer, welche gute Leistungen für wenig Geld anbieten. Die Hundehaftpflicht bekommt Ihr bereits für 40 Euro. An der Versicherungsleistung solltet Ihr nicht sparen.

Wofür kommt die Versicherung auf?

Die Hundehaftpflicht kommt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf. Sollte euer Hund einen Menschen beißen, ist dies ein Personenschaden. Beim Zerkratzen des Parketts, ist es ein Sachschaden. Als Personenschaden zählt, wenn dein Hund zum Beispiel den Tierarzt beißt, wodurch er nicht mehr arbeiten kann.

Durch die Hundehaftpflicht sichert Ihr euch ab für den Fall: Dein Hund macht einen Schaden, obwohl du als Herrchen alles richtig gemacht hast. Auch wenn du nicht bei deinem Hund bist, wie zum Beispiel: Der Hund beißt den Nachbarn, wird von der Versicherung gezahlt. Die Versicherung würde aber nicht zahlen, wenn dein Hund einem Familienmitglied einen Schaden zufügt. 
Die genauen Regelungen findet Ihr auch in den Bedingungen.

Für welche Hunde gilt eine Versicherungspflicht?

Eine Versicherungspflicht besteht grundsätzlich in 6 Bundesländern, in anderen müssen potentiell gefährliche Hunde versichert werden.
Welche Hunde als gefährlich eingestuft werden, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Hier findet Ihr die Regelungen der Bundesländer:

Baden-Württemberg

Versicherungspflicht für als gefährlich eingestufte Hunde und Hunderassen ab dem 7. Lebensmonat des Hundes

Bayern

Keine allgemeine Pflicht, kann aber je nach Gemeinde verlangt werden bei Haltung von als gefährlich eingestuften Hunderassen 

Berlin

Versicherungspflicht für alle Hunde; Versicherungssumme mindestens 1 Mio. € pro Schadensfall; Selbstbeteiligung maximal 500 € pro Jahr

Brandenburg

Versicherungspflicht für als gefährlich eingestufte Hunderassen; für bestimmte Rassen kann sich der Halter von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn ein Gutachter bestätigt, dass der Hund ungefährlich ist (Negativzeugnis)

Bremen

Versicherungspflicht für als gefährlich eingestufte Hunderassen

Hamburg

Versicherungspflicht für alle Hunde; Versicherungssumme mindestens 1 Mio. € pro Schadensfall, Selbstbeteiligung maximal 500 € pro Jahr

Hessen

Versicherungspflicht für als gefährlich eingestufte Hunderassen 

Mecklenburg-Vorpommern

keine Versicherungspflicht

Niedersachsen

Versicherungspflicht für alle Hunde ab dem 7. Lebensmonat des Hundes; Versicherungssumme muss mindestens 500.000 € für Personen- und 250.000 € für Sachschäden betragen

Nordrhein-Westfalen

Versicherungspflicht für alle gefährlichen Hunderassen, sowie Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg Gewicht; Versicherungssumme muss mindestens 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für sonstige Schäden betragen

Rheinland-Pfalz

Versicherungspflicht für als gefährlich eingestufte Hunde; Versicherungssumme mindestens 500.000 € für Personen- und Sachschäden sowie 250.000 € für sonstige Schäden

Saarland

Versicherungspflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Wesenstest kann die Ungefährlichkeit belegen); Versicherungssumme mindestens 1 Mio. € für Personen- und 500.000 € für Sachschäden; Halter müssen jährlich Versicherung nachweisen

Sachsen

Versicherungspflicht für als gefährlich eingestufte Hunderassen ab dem 7. Lebensmonat des Hundes; Befreiung von der Versicherungspflicht bei Gutachten zu Ungefährlichkeit des Hundes

Sachsen-Anhalt

Versicherungspflicht für alle Hunde ab dem 4. Lebensmonat des Hundes; Versicherungssumme mindestens 1 Mio. € für Sach- und Personenschäden, sowie 50.000 € für Vermögensschäden

Schleswig-Holstein

Versicherungspflicht für alle Hunde ab dem 4. Lebensmonat des Hundes; Versicherungssumme muss mindestens 500.000 € für Personen- und 250.000 € für Sachschäden betragen

Thüringen

Versicherungspflicht für alle Hunde; Versicherungssumme mindestens 500.000 € für Personen- und Sach- sowie 250.000 € für sonstige Schäden
Quelle: Hundegesetze und Hundeverordnungen der einzelnen Bundesländer (Stand: 10. September 2020)

Was sollte eine gute Hundehaftpflicht abdecken?

Du solltest eine ausreichende Versicherungssumme wählen. Unsere Empfehlung ist 5 Millionen Euro. Im Folgenden findest du die Leistungen, welche du mindestens absichern solltest.

Mietschäden: Wenn Ihr Mieter seid, dann sollte der Punkt nicht fehlen. Sollte euer Hund in der Mietwohnung Zum Beispiel etwas zerkratzen, würde die Haftpflicht dies abdecken. In Hotels und Ferienwohnungen gilt der Schutz auch. Bei den Mietschulden sollten mindestens 300.000 Euro abgedeckt sein.

Vermögensschäden: Hierdurch ist abgesichert, dass wenn der Hund eine Fremde Person beißen sollte, welcher deswegen seinen Beruf nicht ausüben kann, würde die Versicherung für den Wirtschaftlichen Schaden aufkommen.

Auslandsaufenthalt: Der Baustein sollte mit abgesichert sein, da du deinen Hund auch meist im Urlaub mit dir nimmst. Manche Versicherer unterscheiden zwischen Aufenthalt in Europa und Aufenthalt außerhalt Europa.

Deckschäden: Sollte dein Hund eine Rassehündin schwängern, kann dem Besitzer ein wirtschaftlicher Schaden entstehen. Sollte dein Hund kastriert sein, brauchst du diese Klausel natürlich nicht zu beachten.

Wie kann ich die Versicherung in Anspruch nehmen?

Abwicklung-Kopie

ARAG Datenbank

Rund um die Uhr sofort verfügbar
Zuverlässig und praxiserprobt
Einfach und verständlich
Gratis für ARAG-Kunden
Immer auf dem neuesten Rechtsstand

Abwicklung-Kopie

Schadensfälle Sachversicherungen

Bei allen anderen Schadensfällen (Haftpflicht, Hausrat, Wohngebäude) wenden Sie sich bitte an unseren Schaden-Service.

Informationen zur Hundehaftpflichtversicherung

Ist es Pflicht einen Hund zu versichern?

In Bundesländern wie Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz gilt eine Verpflichtung nur dann, wenn eine Auffälligkeit des Hundes bescheinigt worden ist. ... Eine Hundehaftpflichtversicherung ist nur für gefährliche Hunde Pflicht.

Was ist wichtig bei einer Hundehaftpflicht?

Das Wichtigste in Kürze. Die Leistungen der Hundehaftpflichtversicherung umfassen vor allem Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den versicherten Hund verursacht werden. Darüber hinaus sind die Deckung von Mietsachschäden, ungewollten Deckakten und der Schutz bei Auslandsreisen besonders wichtig.

Sind Hunde in der Privaten Haftpflichtversicherung mitversichert?

Das Wichtigste in Kürze: Für Hunde und Pferde ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung dringend zu empfehlen. Katzen, Kaninchen und andere Kleintiere sind in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert.

Ähnliche Versicherungen

versicherungspaket-1280x1280px

Rechtschutz-, Hausrat-, Haftpflicht-Versicherungspaket

  • Mit Rechtsschutz-, Hausrat- und Haftpflichtversicherung
  • Wohngebäudeversicherung für Hausbesitzer optional
  • Preisvorteil und Schadenfreiheitsrabatt inklusive
  • Bis zu 40% Rabatt möglich
hausratversicherung-1280x1280px

Hausratversicherung

  • Deckt Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruch, Diebstahl und andere Gefahren
  • Wir leisten auch bei grob fahrlässig verursachten Schäden
  • 365 Tage rund um die Uhr sind Sie geschützt
  • Versicherung Glas, Fahrrad, Elektronik, Elementar optional zu buchbar