Im Normalfall kann man sich jederzeit auf den Schutz der Versicherung verlassen. Einige Fälle sind jedoch vom Versicherungsschutz ausgenommen, so dass im Schadensfall die Versicherung keine Kosten übernimmt. Dazu gehören vor allem:
- Vorsätzliche Straftaten des Versicherungsnehmers
- Streitigkeiten mit der eigenen Rechtsschutzversicherung
- Klagen vor dem Verfassungsgericht und vor internationalen Gerichtshöfen
- Streitigkeiten, bei denen es um Baumaßnahmen geht