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Was zahlt die Gebäudeversicherung bei einem Wasserschaden?

Bei einem Wasserschaden im Haus ist die Gebäudeversicherung eintrittspflichtig, denn die Gebäudeversicherung deckt Schäden- sowie Folgeschäden ab, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser entstehen. Man unterscheidet diesbezüglich in Schadenbehebungskosten und Folgeschäden (Nässeschäden).

Sichern Sie sich jetzt eine kostenlose Beratung und bleiben Sie immer gut versichert.

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