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Was versteht man unter privaten Rechtsschutz

Der Privat-Rechtsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherungsnehmers im privaten Bereich und wird sowohl Nichtselbstständigen als auch Selbstständigen regelmäßig nur i.V.m. Berufs-Rechtsschutz für die Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeiten angeboten.

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News und Hintergrund-Infos zum Thema

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