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Was übernimmt eine private Rechtsschutzversicherung?

Der Privat-Rechtsschutz kümmert sich dabei im Regelfall um die Kosten einer Beratung durch einen Rechtsanwalt, die Kosten einer außergerichtlichen Auseinandersetzung oder die Kosten in einem Gerichtsverfahren inklusive der Übernahme der Anwaltskosten, der Gerichtskosten sowie etwaiger Kosten von Sachverständigen.

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