fbpx
01517 0146582
Jederzeit für Sie erreichbar

Wann greift der Versicherungsschutz nicht?

Vorsätzliche Straftat / Ordnungswidrigkeit: Darunter fällt z.B. Nötigung durch zu dichtes Auffahren, oder illegale Autorennen, etc.
Bußgelder: Die Versicherung unterstützt dich zwar bei der Anfechtung, jedoch die Bußgelder selbst sind immer von dir zu tragen und werden nicht übernommen.

Sichern Sie sich jetzt eine kostenlose Beratung und bleiben Sie immer gut versichert.

News und Hintergrund-Infos zum Thema