Üblicherweise können Kunden, die eine Rechtsschutzversicherung mit Mietrechtsschutz oder Vermieterrechtsschutz abschließen, erst nach einer Wartezeit von mindestens drei Monaten die vertraglich vereinbarten Leistungen ihrer Versicherung in Anspruch nehmen.
Wann greift der Mietrechtsschutz?
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