Ist die Wartezeit noch nicht verstrichen, greift die Rechtsschutzversicherung nicht. Der Grund dafür ist, dass diese Versicherung nur der Vorsorge dienen sollen. Der Beitrag für den Vermieterrechtsschutz ist meistens steuerlich absetzbar.
Ist Vermieterrechtsschutz steuerlich absetzbar?
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