Ja. Vor allem kann die Versicherungsprämie gesenkt werden, wenn die Selbstbeteiligung höher ist. Das bedeutet, dass im Schadensfall eine vorher festgelegte Summe selbst übernommen wird. Egal, wie hoch der Streitwert ist, diese Summe ist davon unabhängig. Eine Selbstbeteiligung von 150 bis 200 Euro kann den Beitrag bereits stark senken.
Außerdem ist es möglich, die Beiträge zu senken, wenn die Zahlungen der Beiträge nicht monatlich oder quartalsweise überwiesen werden, sondern ein Mal im Jahr. Der Rabatt kann bis zu 7% betragen.
Tipp des Experten:
Unbedingt unnötige Leistungen vermeiden! Es kann vorkommen, dass Leistungen durch andere Versicherungen bereits abgedeckt sind. Viele Autofahrer haben bereits den Bereich Verkehrsrecht über den Automobilclub mit abgesichert. Somit ist das für diese Versicherung gar nicht mehr notwendig. Einfach in den Unterlagen nachsehen, oder uns diese für eine Prüfung zur Verfügung stellen.