- Bei Streitigkeiten innerhalb der Wartezeit
- Für Rechtsstreitigkeiten die bereits vor Versicherungsabschluss liefen
- Kosten für privaten Rechtsgutachten die nicht in einem gerichtlichen Verfahren verlangt sind
- Wenn der Rechtsstreit vom Vermieter ausgeht und keine Erfolgsaussichten bestehen
- Wenn die Streitigkeiten aus schuldhaftem Handeln des Vermieters resultiert
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