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Gibt es auch Rechtsschutzversicherungen ohne Wartezeit?

Normalweise beträgt die Wartezeit 3 Monate. Je nach Rechtsschutzgebiet kann die Länge allerdings variieren, so dass es sogar bis zu 3 Jahre gehen kann. Aber gibt es auch Bereiche, in denen es gar keine Wartezeit gibt. Dazu gehören in der Regel:

  • Steuerrechtsschutz
  • Opferrechtsschutz
  • Rechtsschutz bei Ordnungswidrigkeiten
Wichtig!

Kommt es zu akuten Streitfällen, werden die Kosten von einer Versicherung nicht übernommen, wenn diese gerade erst abgeschlossen wurde. Dann müssen die Kosten vom Versicherungsnehmer selbst gezahlt werden.